Diskussion:AG Ziele und Forderungen
Aus POT81
Forderungen stehen schon bei der AG Umgang mit Rektor
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Forderung Räumlichkeiten
Hierbei kann nicht gefordert werden, dass es eine Grundlage für die Bereitstellung derartige Räume geben soll.
Grund hierfür ist, dass das genau so das Hochschulgesetz sagt. Dabei ist Bereitstellung von Verwaltungsräumen in § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG direkt benannt. Aus dem Satz 1 ist auch abzuleiten, dass Räumlichkeiten mindestens für die für die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 24 Absatz 3 SächsHSG bereitzustellen sind.
Es kann und sollte aber klar gefordert werden, dass die Räumlichkeiten auch in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Das gilt aber eben auch für die Ausstattung der Räume.
Kollegiale
Rg 12:03, 17. Nov 2009 (CET)