Abschaffung von Studiengebühren
20.45, 25. Nov 2009 Forderung ist Plenumskonsens. Wenn du Änderungen an den Inhalten machen möchtest sowie Argumente, Meinungen und Beiträge hinzufügen möchtest, kannst du diese gern auf dieser Diskussionsseite vorschlagen. |
Inhaltsverzeichnis
Situation
aktuell
In Sachsen werden gegenwärtig keine regulären Studiengebühren erhoben. Ein Zweitstudium ist und bleibt generell gebührenpflichtig. Anmerkung: Die Kategorie "Zweistudium" werdet Ihr im neuen Hochschulgesetz nicht mehr finden. Bachelor plus Bachelor sind als Folge davon beide kostenfrei! (Fehler im Gesetz) Ist doch prima.
künftig
Entsprechend des noch umzusetzenden Koalitionsvertrag der Landesregierung von Sachsen wird es zur Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende kommen. Dies wurde im Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Freifrau Prof. von Schorlemer am Freitag dem 20.11.2009 bestätigt. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen. Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" die Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".
Forderung
Wir fordern:
- das weltweite Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art
Diskussion im Plenum
- auch Langzeitstudiengebühren in Sachsen abschaffen
- in Sachsen gibt es noch keine Langzeitstudiengebühren. Koalition sieht vor Gebühren für Langzeitstudenten einzuführen. Bei Missbrauchstatbestand, z.B. immatrikuliert, aber keine Prüfungen mitgeschrieben.
- zu allgemeine Formulierung im Gesetz
- Solidarisierung mit Unis in Deutschland + Welt
- aus München gibt es konkrete Forderungen zu Studiengebühren -> nach Diskussion mit Minister -> Forderungen zum "Teil" erfüllt
- Abschaffung aller Studiengebühren impliziert freie Nutzung von Bibliothek, etc.
- muss noch zu der Forderung hinzugefügt werden
- Diskussion um Abschaffung der Semestergebühr von 160€
- neue Finanzierung des Studentenwerks?!
- Busticket, was in Semesterticket drin ist, kostet mehr als 160€ im Semester
- Stimmungsbild: Konsens
Verweise
- § des SächsHSG bezüglich Gebühren § 12 SächsHSG - hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die soll-Reglung zu achten
- TU Dresden Gebühren durch die Hintertür
- Studiengebühren verringern die Zahl der Studienanfänger und fördern soziale Selektion (Vgl. Studie des HIS [1] )
Ansprechpersonen
Extern:
- Christina Schrandt (Geschäftsführerin vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren)