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**Mindestens 50 Personen anwesend sind
 
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*Alle Abstimmungen sind öffentlich
 
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**2/3 der Anwesenden Abstimmungsberechtigten zustimmt (66%/33%)
 
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**Enthaltungen werden als neutrale Stimme gewertet
 
**Enthaltungen werden als neutrale Stimme gewertet

Version vom 28. November 2009, 18:17 Uhr

Aktuelles

Durch unsere gemeinsam geleistete Arbeit im Plenum und in den Arbeitsgruppen, mussten wir feststellen, dass sich die Konsensfindung als schwierig gestaltet. Um zukünftige Handlungsfähigkeit zu erhalten, haben wir uns Gedanken um die praktizierte Abstimmungsform gemacht. Wir glauben, dass jede Meinung, egal wie sie geartet ist, berücksichtigt werden sollte, aber dadurch die Ergebnisse der letzten Zeit nicht der eingebrachten Arbeit entsprechen. Dazu haben wir ein mögliches Modell zu Entscheidungsfindung ausgearbeitet und in der AG einstimmig verabschiedet.

Erstes Arbeitstreffen DO 22 Uhr

  • Ideenfindung

Zweites Arbeitstreffen SA 18 Uhr

  • Ausgestaltung und Verabschiedung der finalen Idee

Ergebnisse

Abstimmung - Plena

  • Abstimmungsplena finden immer Montag und Donnerstag 19 Uhr statt
  • Um eine gültige Entscheidung herbeizuführen, muss die Entscheidungsfähigkeit geprüft werden
  • Das Plenum ist entscheidungsfähig wenn:
    • Mindestens 50 Personen anwesend sind
  • Alle Abstimmungen sind öffentlich
  • Eine Entscheidung ist bindend wenn:
    • 2/3 der Anwesenden Abstimmungsberechtigten zustimmt (66%/33%)
    • Enthaltungen werden als neutrale Stimme gewertet
    • Vetorechte sind nicht vorgesehen

Information - Plena

  • Informationsplena finden Dienstag, Mittwoch und Freitag 19 Uhr statt
  • Sie dienen ausschließlich der Diskussion und Vermittlung von Arbeitsergebnissen
  • Wenn schnelle Entscheidungen notwendig sind, kann das Informationsplena als Abstimmungsplenum geführt werden - siehe Abstimmungsplenum
    • Wenn die Bedingungen für Abstimmungsplena nicht erfüllt sind, werden die Sonderabstimmungsregeln angewandt

Sonderabstimmungen

  • Um die schnelle Handlungsfähigkeit zu erhalten sind Sonderabstimmungen möglich
  • Damit Sonderabstimmungen getroffen werden können, sind mind. 20 Abstimmungsberechtigte von Nöten
  • Bei Sonderabstimmungen ist eine 3/4 Mehrheit notwendig (75%/25%)
  • Vetorechte sind nicht vorgesehen

Sind weniger als 20 Personen anwesend, gilt der basisdemokratische Konsens