Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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In Sachsen werden vorläufig nur Studiengebühren für Langzeitstudierende erhoben. Dies ergab das Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Freifrau Prof. Schorlemer am Freitag dem 20.11.2009. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen. Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" eine Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".
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=== Situation ===
Ein Zweitstudium ist und bleibt generell gebührenpflichtig.
 
  
Dennoch fordern wir:
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*weltweites Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art
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In Sachsen werden gegenwärtig keine regulären Studiengebühren erhoben. Ein Zweitstudium ist und bleibt generell gebührenpflichtig.
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Entsprechend des noch umzusetzenden Koalitionsvertrag der Landesregierung von Sachsen wird es zur Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende kommen. Dies wurde im Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Freifrau Prof. von Schorlemer am Freitag dem 20.11.2009 bestätigt. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen. Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" die Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".
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=== Forderung ===
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Wir fordern:
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* das weltweites Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art
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=== Verweise ===
  
 
Studiengebühren verringern die Zahl der Studienanfänger und fördern soziale Selektion (Vgl. Studie des HIS [http://www.his.de/presse/news/ganze_pm?pm_nr=387] )
 
Studiengebühren verringern die Zahl der Studienanfänger und fördern soziale Selektion (Vgl. Studie des HIS [http://www.his.de/presse/news/ganze_pm?pm_nr=387] )
  
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Version vom 21. November 2009, 21:56 Uhr

Situation

aktuell

In Sachsen werden gegenwärtig keine regulären Studiengebühren erhoben. Ein Zweitstudium ist und bleibt generell gebührenpflichtig.

künftig

Entsprechend des noch umzusetzenden Koalitionsvertrag der Landesregierung von Sachsen wird es zur Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende kommen. Dies wurde im Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Freifrau Prof. von Schorlemer am Freitag dem 20.11.2009 bestätigt. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen. Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" die Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".

Forderung

Wir fordern:

  • das weltweites Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art

Verweise

Studiengebühren verringern die Zahl der Studienanfänger und fördern soziale Selektion (Vgl. Studie des HIS [1] )

Ansprechpersonen

Extern: