Diskussion:AG Ziele und Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Benutzer:Rg|Rg]] 12:03, 17. Nov 2009 (CET)
 
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= Forderungen =
 
*Kann morgen vermutlich nicht zu dem Termin zum Sammeln anderer Ideen der POT-Besetzer_innen  kommen, daher hier.
 
 
*Viele von den unten genannten Forderungen wurden bereits in den alten Forderungskatalog eingebracht. Im Folgenden präzisiert und begründet.
 
*Sind als Ausformulierungen von "Bildung als Selbstzweck" zu verstehen, da die Forderung zu allgemein ist.
 
*Ist auch als Notiz für mich gedacht
 
 
== Keine durchschnittsnotenrelevanten Prüfungsleistungen bis zum fünften Semester ==
 
 
=== Forderung ===
 
*In den ersten vier Semestern sollten keine benoteten Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, die in die Durchschnittsnote einfließen.
 
 
=== Begründung ===
 
*''Erstens'' findet am Anfang eine Orientierungsphase statt, in der Leistungen überhaupt nicht angemessen erbracht werden können. Es muss die Freiheit geben, sich auszuprobieren ohne zu befürchten, sich damit gleich den Bachelorabschluss zu versauen, dessen Bedeutung durch die gegenwärtige Selektion beim Zugang zum Master noch verschärft wird. Dadurch würde die allgemeine Belastung der Studierenden erheblich gesenkt werden.Zu erbringende Leistungen üben am Anfang besonders viel Druck aus, weil sie  nicht einzuordnen sind, da es noch keine Erfahrungswerte gibt.
 
*''Zweitens'': Da es nur notwendig ist, die Prüfung zu bestehen, muss nicht notwendigerweise die jeweilige Meinung des Lehrenden wiedergegeben werden, um eine möglichst gute Note zu erhalten, wie es jetzt der Fall ist. Das ist insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften relevant, da es dort keinen Kanon fester Lehrmeinungen gibt. Dies ist besonders bedeutend im Bezug auf die reale Möglichkeit freier Wissenschaft: wenn es keinen Raum gibt, sich auch mit Meinungen, die nicht der momentanen Mode entsprechen, gerade am prägenden Anfang des Studiums auseinanderzusetzen, werden diese zunehmend vergessen. Eine Vereinseitigung der Wissenschaft wird somit begünstigt.
 
*''Drittens'' wird Bildung in Abgrenzung zum Lernen ermöglicht: Ziel ist, sich Wissen anzueignen und nicht für eine Prüfung zu lernen. Die Benotung gibt weiterhin Rückmeldung über den Fortschritt, ist aber weit weniger bindend und bietet somit Möglichkeiten, interessante Stoffgebiete zu vertiefen. Das erleichtert vernünftige Spezialisierung.
 
 
== Reduzierung der Pflichtveranstaltung ==
 
 
=== Forderung ===
 
*Pflichtveranstaltungen müssen erheblich reduziert werden. Es kann nicht sein, dass abgesehen von einer sehr begrenzten Auswahl in höheren Fachsemestern keine freie Wahl von Lehrveranstaltungen stattfindet
 
 
=== Begründung ===
 
*''Erstens'': Die Arbeitsbelastung ist mit der Umstellung zum Bachelor-/Master-System generell gestiegen. Das schlägt sich etwa darin nieder, dass immer mehr überbelastungsbedingte psychische Krankheiten auftreten und die Einnahme von Medikmaneten (insbesondere Amphetaminen, Stichwort Ritalin) von vielen Studiernden praktiziert wird, um dem Druck nachzukommen. Ein Studium darf nicht krank machen.
 
*''Zweitens'': Für eine ernsthafte Beschäftigung mit den Gegenständen des Faches ist es nicht sinnvoll nahezu alle ableistbaren Lehrveranstaltungen verpflichtend zu machen. Insbesondere in Geistes- und Sozialwissenschaften ist es notwendig, eine große Menge an frei zu Bildungszwecken verfügbare Zeit zu haben, um sich tatsächlich und nicht nur oberflächlich mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Die Masse an Pflichtveranstaltungen verhindert Vertiefung: Universitäten müssen forschungsbefähigte Studierende grundsätzlich zum Leitbild haben. 
 
 
== Kritische Wissenschaften ==
 
=== Forderung ===
 
*Kritische Wissenschaften müssen stärker repräsentiert sein. Die Methoden und Ergebnisse des Faches müssen innerhalb der Universität grundsätzlich reflektiert werden.
 
 
=== Begründung ===
 
*Wissenschaftliche Vielfalt darf nicht von politischen Moden abhängen. Insbesondere nicht mit der herrschenden Meinung übereinstimmende Lehrmeinungen, zum Beispiel marxistischen, muss ein Raum an der Universität gegeben werden.
 
 
== Abschaffung der Anwesenheitspflicht ==
 
=== Forderung ===
 
*Die Anwesenheitspflicht muss abgeschafft werden.
 
 
=== Begründung ===
 
*''Erstens'' gibt es keinen sinnvollen Grund für Anwesenheitspflichten. Studiernde müssen selbst entscheiden können, wie und wo sie lernen möchten. Es gibt verschiedene Lerntypen.
 
*''Zweitens'' erhöht die "Abstimmung mit den Füßen" den Druck auf die Lehrenden, tatsächlich didaktisch und inhaltlich interessante Lehrveranstaltungen anzubieten
 
*''Drittens'' müssen viele Studierende nebenbei arbeiten oder engagieren sich politisch oder ehrenamtlich. Die Anwesenheitspflicht reduziert ihre Flexibilität.
 
*''Viertens'' würde dies für einige Studierende eine Reduzierung der Arbeitsbelastung bedeuten, die aus o.g. Gründen sinnvoll ist.
 
 
== Verlegung der ersten Doppelstunde ==
 
=== Forderung ===
 
*Die erste Doppelstunde muss nach hinten verschoben werden.
 
 
=== Begründung ===
 
*Viele Studien legen nahe, dass jungen Menschen, wozu Studierende in der Regel gehören, chronobiologisch tendenziell Nachtmenschen sind. Sowohl Leistungen als auch der Gesundheitszustand vieler Schüler_innen konnte verbessert werden, indem die erste Schulstunde verlegt wurde.
 
*In der Regel ist die erste Doppelstunde faktisch abgeschafft. Allerdings nicht durchgehend, was zu einem unregelmäßigen Schlafrythmus führt. Somit ist die Leistungsfähigkeit erheblich reduziert, da das späte Zubettgehen nicht einfach für einen Tag abgestellt werden kann.
 
 
 
== Unbegrenzte Wiederholungsversuche ==
 
 
=== Forderung ===
 
*Prüfungsleistungen sollten unbegrenzt wiederholbar sein.
 
 
=== Begründung ===
 
*Die Bewertung einer Prüfung kann von vielen Faktoren abhängen, etwa der Stimmung des Korrigierenden, dem Verständnis der erbrachten Leistung. Die jetzige Begrenzung ist willkürlich und lässt sich nur durch den geringeren Verwaltungsaufwand begründen.
 

Version vom 18. November 2009, 12:34 Uhr

Forderungen stehen schon bei der AG Umgang mit Rektor

Hier Link [1]

Forderung Räumlichkeiten

Hierbei kann nicht gefordert werden, dass es eine Grundlage für die Bereitstellung derartige Räume geben soll.

Grund hierfür ist, dass das genau so das Hochschulgesetz sagt. Dabei ist Bereitstellung von Verwaltungsräumen in § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG direkt benannt. Aus dem Satz 1 ist auch abzuleiten, dass Räumlichkeiten mindestens für die für die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 24 Absatz 3 SächsHSG bereitzustellen sind.

Es kann und sollte aber klar gefordert werden, dass die Räumlichkeiten auch in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Das gilt aber eben auch für die Ausstattung der Räume.

Kollegiale

Rg 12:03, 17. Nov 2009 (CET)