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     Hochschulen und Forschung
 
     Hochschulen und Forschung
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     Sachsens Wissenschaftslandschaft ist durch eine große Vielfalt von profilierten techni-
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     schen sowie kultur- und geisteswissenschaftlichen Schwerpunkten gekennzeichnet. Sie
 
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     erbringt exzellente Forschung und bietet attraktive Studien- und Umfeldbedingungen.
 
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     Wir werden die guten Bedingungen nutzen, um junge Menschen für ein Studium in
 
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     Sachsen zu gewinnen.
 
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     Zugleich befinden sich die Einrichtungen und Hochschulen im regionalen, nationalen  
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     und internationalen Wettbewerb sowie in einem Prozess der Differenzierung und Ver-
 
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     netzung. All dies wird zu einer neuen Struktur der sächsischen Hochschul- und For-
 
     netzung. All dies wird zu einer neuen Struktur der sächsischen Hochschul- und For-
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     schungslandschaft führen. Einzelne Einrichtungen sollen und werden internationale
 
     schungslandschaft führen. Einzelne Einrichtungen sollen und werden internationale
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     Spitzenplätze belegen und somit die weltweite Bedeutung des Wissenschaftsstandortes
 
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     Sachsen untermauern. Ergänzend stellen sich andere Hochschulen und Einrichtungen
 
     Sachsen untermauern. Ergänzend stellen sich andere Hochschulen und Einrichtungen
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     dem nationalen oder regionalen Wettbewerb auf hohem qualitativen Niveau und orien-
 
     dem nationalen oder regionalen Wettbewerb auf hohem qualitativen Niveau und orien-
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     tieren sich an den nationalen und regionalen Bedarfen und Bedingungen. „Qualität in
 
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     der Breite“ sehen wir daher neben Exzellenz als gleichwertiges Ziel.
 
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     Wir wollen Sachsen als Ingenieurschmiede Deutschlands erhalten und gemeinsam mit  
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     der Wirtschaft attraktive Bedingungen schaffen, damit mehr Absolventen nach ihrem
 
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     Studium in Sachsen bleiben.
 
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     Wir wollen attraktive Profile und gute Arbeitsbedingungen ausbauen, nutzen und regi-  
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     onal, national wie auch international bekanntmachen. Dafür brauchen die Hochschu-
 
     onal, national wie auch international bekanntmachen. Dafür brauchen die Hochschu-
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     len ein hohes Maß an Freiheit und Eigenverantwortung.
 
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     Die Koalitionspartner vereinbaren dazu:
 
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     Wir bauen die Eigenverantwortung und Freiheiten der Hochschulen hinsichtlich ihrer  
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     strategischen Orientierung sowie ihrer Personal- und Finanzausstattung aus. Dazu
 
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     werden wir das sächsische Hochschulgesetz weiterentwickeln. Staatliche Aufgabe ist
 
     werden wir das sächsische Hochschulgesetz weiterentwickeln. Staatliche Aufgabe ist
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     es vor allem, sich auf Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und deren Einhaltung
 
     es vor allem, sich auf Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und deren Einhaltung
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     zu konzentrieren. Davon soll wiederum das Ausmaß der öffentlichen Finanzierung ab-
 
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     Wir werden Globalhaushalte konsequent einführen. Dabei müssen die Hochschulen  
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     Wir werden Globalhaushalte konsequent einführen. Dabei müssen die Hochschulen
 
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     entsprechende Verantwortung übernehmen und Vorsorge treffen.
 
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     Wir sichern die Basis für die Entwicklung der Hochschulen durch eine solide Grundfi-  
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     nanzierung und finanzielle Planungssicherheit.
 
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     Wir wollen, dass die Bezahlung beziehungsweise Besoldung von wissenschaftlichem  
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     Personal und Professoren an den Wettbewerb und individuelle Leistungen angepasst
 
     Personal und Professoren an den Wettbewerb und individuelle Leistungen angepasst
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     werden. Daher wirken wir darauf hin, dass die Hochschulen langfristig eigene Tarif-
 
     werden. Daher wirken wir darauf hin, dass die Hochschulen langfristig eigene Tarif-
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     verträge für das Wissenschaftspersonal abschließen können und die Professorenbesol-
 
     verträge für das Wissenschaftspersonal abschließen können und die Professorenbesol-
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     dung für leistungsgerechte Vergütungen deutlich mehr Spielräume zulässt.
 
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     Wir streben die Möglichkeit stärker differenzierter Karrierepfade an den Hochschulen
 
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     an, innerhalb derer sich Wissenschaftler zeitweise oder grundsätzlich verstärkt der
 
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     Forschung oder Lehre widmen können.
 
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     Wir werden die Voraussetzungen verbessern, damit Hochschulen sich stärker durch  
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     Dritte finanzieren lassen können und Anreize für die Einwerbung von Drittmitteln ver-
 
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     Wir werden die Bachelor- / Master-Studienreform gemeinsam mit den sächsischen  
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     Hochschulen evaluieren und weiterentwickeln.
 
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     Wir werden die hohe Qualität der Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten  
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     der beiden Universitäten Dresden und Leipzig sichern. Außerdem verzahnen wir diese
 
     der beiden Universitäten Dresden und Leipzig sichern. Außerdem verzahnen wir diese
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     noch besser mit den anderen medizinischen Einrichtungen.
 
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     Wir werden die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen un-
 
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     tereinander wie auch mit der Wirtschaft befördern. Ansätze und Projekte wie die Alli-
 
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     anz „DRESDEN-Konzept“ werden wir unterstützen. Sie sollen die Differenzierung
 
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     und Vernetzung der sächsischen Hochschullandschaft insgesamt voranbringen und
 
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     dazu beitragen, dass sächsische Hochschulen erfolgreich an der nächsten Phase der
 
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     Exzellenzinitiative teilnehmen.
 
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     Wir bekennen uns zur Freiheit der Forschung und unterstützen auch Bereiche wie die  
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     Wir bekennen uns zur Freiheit der Forschung und unterstützen auch Bereiche wie die
 
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     grüne Gentechnologie, rote Biotechnologie, Nanotechnologie sowie die Kernsicher-
 
     grüne Gentechnologie, rote Biotechnologie, Nanotechnologie sowie die Kernsicher-
 
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Version vom 16. November 2009, 14:29 Uhr

Aktuelles

Treffen Samstag im Potthoff ab 14 Uhr. Einlesearbeit bitte schonmal selbstständig durchführen. siehe auch: AG Koalitionsverträge

Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU/FDP

  • Interpretation abgeschlossen
  • Schriftliche aufarbeitung erfolgt zeitnah

Koalitionsvertrag der sächsichen Landesregierung CDU/FDP

  • Bitte 2-3 Personen
  • Bildungs -und Forschungsrelevante Punkte interpretieren und diskutieren

Hochschulrahmengesetz

  • 2-3 Personen
  • Folgen der Abschaffung des HRG analysieren
Anmerkung von Burkhard:
Rahmengesetze beriefen sich bisher auf GG Art. 75. Der wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 abgeschafft. Jedoch bleibt das HRG nach Art. 125a und 125b soweit bestehen, wie die Länder nicht eigene Regelungen treffen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund nur das Recht Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse vorzuschreiben. Seit 2007 wird nun daran gefeilt, das HRG abzuschaffen. Die neue Koalition hat die Durchführung der Abschaffung beschlossen. Somit wird dies wohl bald geschehen. Aber es gibt Potential, Frau Schorlemer ist Gespräch zu ziehen, dass es konkrete Regelungen nun vom Land gibt!
Anmerkung von Daniel:
Um dem weiter ausufernden Bildungschaos entgegenzuwirken, ist es nötig auf Bundesebene bindende Richtlinien zu erlassen und nicht die Selbstfindungstrips der Länder zu fördern. Somit ist die Abschaffung des HRG als kritisch und Regelung auf Landesebene als ungenügend einzustufen.

Sächsiches Hochschulgesetz

  • 2-3 Personen
  • Bitte analysieren
  • Änderungen die notwendig sind um die Forderungen des Koalitionsvertrags CDU/FDP Sachsen abschätzen


Material

Quelltext

   Hochschulen und Forschung
 
 
   Sachsens Wissenschaftslandschaft ist durch eine große Vielfalt von profilierten techni- 
   schen sowie kultur- und geisteswissenschaftlichen Schwerpunkten gekennzeichnet. Sie
   erbringt exzellente Forschung und bietet attraktive Studien- und Umfeldbedingungen.
   Wir werden die guten Bedingungen nutzen, um junge Menschen für ein Studium in
   Sachsen zu gewinnen.
   Zugleich befinden sich die Einrichtungen und Hochschulen im regionalen, nationalen 
   und internationalen Wettbewerb sowie in einem Prozess der Differenzierung und Ver-
   netzung. All dies wird zu einer neuen Struktur der sächsischen Hochschul- und For-
   schungslandschaft führen. Einzelne Einrichtungen sollen und werden internationale
   Spitzenplätze belegen und somit die weltweite Bedeutung des Wissenschaftsstandortes
   Sachsen untermauern. Ergänzend stellen sich andere Hochschulen und Einrichtungen
   dem nationalen oder regionalen Wettbewerb auf hohem qualitativen Niveau und orien-
   tieren sich an den nationalen und regionalen Bedarfen und Bedingungen. „Qualität in
   der Breite“ sehen wir daher neben Exzellenz als gleichwertiges Ziel.
   Wir wollen Sachsen als Ingenieurschmiede Deutschlands erhalten und gemeinsam mit 
   der Wirtschaft attraktive Bedingungen schaffen, damit mehr Absolventen nach ihrem
   Studium in Sachsen bleiben.
   Wir wollen attraktive Profile und gute Arbeitsbedingungen ausbauen, nutzen und regi- 
   onal, national wie auch international bekanntmachen. Dafür brauchen die Hochschu-
   len ein hohes Maß an Freiheit und Eigenverantwortung.
   Die Koalitionspartner vereinbaren dazu:

   Wir bauen die Eigenverantwortung und Freiheiten der Hochschulen hinsichtlich ihrer 
   strategischen Orientierung sowie ihrer Personal- und Finanzausstattung aus. Dazu
   werden wir das sächsische Hochschulgesetz weiterentwickeln. Staatliche Aufgabe ist
   es vor allem, sich auf Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und deren Einhaltung
   zu konzentrieren. Davon soll wiederum das Ausmaß der öffentlichen Finanzierung ab-
   hängen.
                                                                             
   Wir werden Globalhaushalte konsequent einführen. Dabei müssen die Hochschulen 
   entsprechende Verantwortung übernehmen und Vorsorge treffen.
   Wir sichern die Basis für die Entwicklung der Hochschulen durch eine solide Grundfi- 
   nanzierung und finanzielle Planungssicherheit.
   Wir wollen, dass die Bezahlung beziehungsweise Besoldung von wissenschaftlichem 
   Personal und Professoren an den Wettbewerb und individuelle Leistungen angepasst
   werden. Daher wirken wir darauf hin, dass die Hochschulen langfristig eigene Tarif-
   verträge für das Wissenschaftspersonal abschließen können und die Professorenbesol-
   dung für leistungsgerechte Vergütungen deutlich mehr Spielräume zulässt.
   Wir streben die Möglichkeit stärker differenzierter Karrierepfade an den Hochschulen
   an, innerhalb derer sich Wissenschaftler zeitweise oder grundsätzlich verstärkt der
   Forschung oder Lehre widmen können.
   Wir werden die Voraussetzungen verbessern, damit Hochschulen sich stärker durch 
   Dritte finanzieren lassen können und Anreize für die Einwerbung von Drittmitteln ver-
   stärken.
   Wir werden die Bachelor- / Master-Studienreform gemeinsam mit den sächsischen 
   Hochschulen evaluieren und weiterentwickeln.
   Wir werden die hohe Qualität der Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten 
   der beiden Universitäten Dresden und Leipzig sichern. Außerdem verzahnen wir diese
   noch besser mit den anderen medizinischen Einrichtungen.
   Wir werden die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen un-
   tereinander wie auch mit der Wirtschaft befördern. Ansätze und Projekte wie die Alli-
   anz „DRESDEN-Konzept“ werden wir unterstützen. Sie sollen die Differenzierung
   und Vernetzung der sächsischen Hochschullandschaft insgesamt voranbringen und
   dazu beitragen, dass sächsische Hochschulen erfolgreich an der nächsten Phase der
   Exzellenzinitiative teilnehmen.

   Wir bekennen uns zur Freiheit der Forschung und unterstützen auch Bereiche wie die 
   grüne Gentechnologie, rote Biotechnologie, Nanotechnologie sowie die Kernsicher-
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   heitsforschung.
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   Wir unterstützen den Ausbau der Grundlagenforschung wie auch der wirtschaftsnahen,
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   anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur und werden dabei insbesondere die
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   Energieforschung stärken. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch die Errich-
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   tung eines Kompetenzzentrums „Ressourcen“ in Freiberg.
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   Wir setzen uns dafür ein, dass Hochschulen und insbesondere die Berufsakademie

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   Sachsen qualifizierten Berufstätigen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung Wei-

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   terbildungsangebote unterbreiten.

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   Wir wollen die Berufsakademie Sachsen weiterentwickeln.

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   Wir wollen der Lehramtsausbildung neue Impulse geben und die notwendigen päda-

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   gogischen Fähigkeiten und Erfahrungen der angehenden Lehrer stärker fördern.

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   Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über-

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   schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere

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   finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.

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   Wir unterstützen die Bemühungen des Bundes, das System der Studienfinanzierung zu

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   verbessern. Der Freistaat wird zusammen mit der Wirtschaft Stipendienprogramme für

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   Studierende und Doktoranden entwickeln.

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   Wir werden ressortübergreifend ein Konzept erarbeiten, um die Vereinbarkeit von

26

   Studium und Familie zu verbessern und damit die Studienbedingungen in Sachsen

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   noch attraktiver machen.

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   Wir unterstützen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sachsens, Existenz-

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   gründungen aus ihren Einrichtungen heraus gezielt und verstärkt zu befördern. Dabei

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   sollen Vorhaben begleitet und das notwendige „Existenzgründungswissen“ vermittelt

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   werden. Wir wollen zusätzliche Anreize für den Technologietransfer zwischen Wis-

33

   senschaft und Wirtschaft schaffen.

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