Diskussion:Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Dezember 2009, 17:57 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren
Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die soll-Reglung zu achten.
Langzeitstudiengebühren
Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!
Rektor
Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.
Verweise
hier ein interessanter artikel bzgl. Abschreckungswirkung von Studiengebühren http://www.zeit.de/wissen/2009-12/studiengebuehren-abwanderung