Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. November 2009, 20:05 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Situation
aktuell
In Sachsen werden gegenwärtig keine regulären Studiengebühren erhoben. Ein Zweitstudium ist und bleibt generell gebührenpflichtig.
künftig
Entsprechend des noch umzusetzenden Koalitionsvertrag der Landesregierung von Sachsen wird es zur Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende kommen. Dies wurde im Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Freifrau Prof. von Schorlemer am Freitag dem 20.11.2009 bestätigt. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen. Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" die Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".
Forderung
Wir fordern:
- das weltweite Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art
Dikussion
- Auch Langzeitstudiengebühren abschaffen.
- In Sachsen gibt es noch keine Langzeitstudiengebühren.Koalition sieht vor Gebühren für Langzeitstudenten. Missbrauchstatbestand, z.B. Immatrikuliert, aber keine Prüfungen mitschreiben.
- Zu allgemeine Formulierung im Gesetz
- Solidarisierung mit Uni'S in Deutschland+Welt
- Aus München gibt es konkrete Forderungen zu Studiengebühren-> Nach Diskussion mit Minister->Forderungen zum "Teil" erfüllt
- Abschaffung aller Studiengebühren impliziert freie Nutzung von Bibliothek,etc.
- Muss noch zu der Forderung hinzugefügt werden.
- Diskussion um Abschaffung der Semestergebühr von 160€
- Neue Finanzierung des Studentenwerks
- Busticket, was in Semesterticket drin ist, kostet mehr als 160€ im Semester
- Bild: konsens
Verweise
Studiengebühren verringern die Zahl der Studienanfänger und fördern soziale Selektion (Vgl. Studie des HIS [1] )
Ansprechpersonen
Extern:
- Christina Schrandt (Geschäftsführerin vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren)