Flexiblere Bachelorsemesterzeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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--> Unis / Fakutlaeten koennen das auch. Wenn ihr euch nicht ueber eure Rechte informiert -> selber Schuld! --[[Benutzer:77.20.72.85|77.20.72.85]] 14:56, 19. Nov 2009 (CET)
 
--> Unis / Fakutlaeten koennen das auch. Wenn ihr euch nicht ueber eure Rechte informiert -> selber Schuld! --[[Benutzer:77.20.72.85|77.20.72.85]] 14:56, 19. Nov 2009 (CET)
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§ 33 Regelstudienzeit (1) Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann. Sie schließt Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit, praktische Studiensemester und Prüfungszeiten ein. Sie ist maßgebend für die Gestaltung der Studiengänge durch die Hochschule, die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Feststellung der Ausbildungskapazitäten und die Berechnung von Studentenzahlen für die Hochschulplanung. (2) Die Regelstudienzeit beträgt für Fachhochschulstudiengänge, die zu einem Diplomgrad führen, höchstens 8, für andere Studiengänge, die zu einem Diplom- oder Magistergrad führen, höchstens 9, in Ausnahmefällen 10 Semester. Ein Ausnahmefall setzt voraus, dass ein anerkanntes Berufsbild dies erfordert. Für Studiengänge, die zu einem Bachelorgrad führen, beträgt die *Regelstudienzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester*. Für Studiengänge, die zu einem Mastergrad führen, beträgt die Regelstudienzeit mindestens 2 und höchstens 4 Semester. Für konsekutive Studiengänge, die zu einem Mastergrad führen, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens 10 Semester. Längere Regelstudienzeiten dürfen in besonders begründeten Fällen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst festgesetzt werden. In Fachhochschulstudiengängen ist eine integrierte Praxisphase von bis zu einem Jahr Teil des Studiums und wird auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  
 
*[Referenz Bologna-Reform:]
 
*[Referenz Bologna-Reform:]

Aktuelle Version vom 20. November 2009, 09:55 Uhr

  • → Je nach Bedarf auch auf vier oder mehr Jahre ausweiten (z.B. Geisteswissenschaften benötigen aufgrund von Lese- und Diskussionsintensivität viel Zeit) --> Ergebnis Bildungsstreik, Institute können Länge Bachlor festlegen ?

--> Unis / Fakutlaeten koennen das auch. Wenn ihr euch nicht ueber eure Rechte informiert -> selber Schuld! --77.20.72.85 14:56, 19. Nov 2009 (CET)


§ 33 Regelstudienzeit (1) Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann. Sie schließt Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit, praktische Studiensemester und Prüfungszeiten ein. Sie ist maßgebend für die Gestaltung der Studiengänge durch die Hochschule, die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Feststellung der Ausbildungskapazitäten und die Berechnung von Studentenzahlen für die Hochschulplanung. (2) Die Regelstudienzeit beträgt für Fachhochschulstudiengänge, die zu einem Diplomgrad führen, höchstens 8, für andere Studiengänge, die zu einem Diplom- oder Magistergrad führen, höchstens 9, in Ausnahmefällen 10 Semester. Ein Ausnahmefall setzt voraus, dass ein anerkanntes Berufsbild dies erfordert. Für Studiengänge, die zu einem Bachelorgrad führen, beträgt die *Regelstudienzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester*. Für Studiengänge, die zu einem Mastergrad führen, beträgt die Regelstudienzeit mindestens 2 und höchstens 4 Semester. Für konsekutive Studiengänge, die zu einem Mastergrad führen, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens 10 Semester. Längere Regelstudienzeiten dürfen in besonders begründeten Fällen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst festgesetzt werden. In Fachhochschulstudiengängen ist eine integrierte Praxisphase von bis zu einem Jahr Teil des Studiums und wird auf die Regelstudienzeit angerechnet.

  • [Referenz Bologna-Reform:]
    • "Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene.""
    • KMK:
      • "Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten."