Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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***"2.1.1 Die Hochschule prüft anhand der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu seiner Qualifikation, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und damit diese ersetzen können. Die Prüfung erfolgt individuell im Einzelfall."
 
***"2.1.1 Die Hochschule prüft anhand der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu seiner Qualifikation, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und damit diese ersetzen können. Die Prüfung erfolgt individuell im Einzelfall."
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** Lissabon-Konvention:
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***"überzeugt, daß eine gerechte Anerkennung von Qualifikationen einen wesentlichen Bestandteil des Rechtes auf Bildung und eine Aufgabe der Gesellschaft darstellt"

Version vom 18. November 2009, 16:03 Uhr

  • Mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienplangestaltung
    • Integration von frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang
    • Mehr Auswahlmöglichkeiten beim Studium Generale
    • Angebot des Studium-Generale-Semesters
    • Weniger Pflichtveranstaltungen
    • Größerer Wahlpflichtbereich

Die Möglichkeit schaffen, frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang zu integrieren.

  • [Referenz Bologna-Reform:]
    • "Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt."
    • Sorbonne-Erklärung:
      • "Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesell- schaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten wer- den, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind
    • KMK:
      • "2.1.1 Die Hochschule prüft anhand der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu seiner Qualifikation, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und damit diese ersetzen können. Die Prüfung erfolgt individuell im Einzelfall."
    • Lissabon-Konvention:
      • "überzeugt, daß eine gerechte Anerkennung von Qualifikationen einen wesentlichen Bestandteil des Rechtes auf Bildung und eine Aufgabe der Gesellschaft darstellt"