Freiheit von Forschung und Lehre: Unterschied zwischen den Versionen
Aus POT81
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
**von Drittmitteln unabhängig bleiben | **von Drittmitteln unabhängig bleiben | ||
**kein Einfluss von Wirtschaft+Staat auf Lehrinhalte+Forschung | **kein Einfluss von Wirtschaft+Staat auf Lehrinhalte+Forschung | ||
+ | |||
+ | *[Referenzen Bologna-Reform:] | ||
+ | **"Dies ist von größter Bedeutung, weil Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten gewährleisten, daß sich die Hochschul- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und den Fortschritten in der Wissenschaft laufend anpassen." |
Version vom 18. November 2009, 15:31 Uhr
- Bearbeiten von Garantie für die Freiheit von Forschung und Lehre
- von Drittmitteln unabhängig bleiben
- kein Einfluss von Wirtschaft+Staat auf Lehrinhalte+Forschung
- [Referenzen Bologna-Reform:]
- "Dies ist von größter Bedeutung, weil Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten gewährleisten, daß sich die Hochschul- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und den Fortschritten in der Wissenschaft laufend anpassen."