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(Hochschulrahmengesetz)
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*Folgen der Abschaffung des HRG analysieren
 
*Folgen der Abschaffung des HRG analysieren
  
Anmerkung von Burkhard:
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:Anmerkung von Burkhard:
Rahmengesetze beriefen sich bisher auf GG Art. 75. Der wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 abgeschafft. Jedoch bleibt das HRG nach Art. 125a und 125b soweit bestehen, wie die Länder nicht eigene Regelungen treffen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund nur das Recht Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse vorzuschreiben. Seit 2007 wird nun daran gefeilt, das HRG abzuschaffen. Die neue Koalition hat die Durchführung der Abschaffung beschlossen. Somit wird dies wohl bald geschehen. Aber es gibt Potential, Frau Schorlemer ist Gespräch zu ziehen, dass es konkrete Regelungen nun vom Land gibt!
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:Rahmengesetze beriefen sich bisher auf GG Art. 75. Der wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 abgeschafft. Jedoch bleibt das HRG nach Art. 125a und 125b soweit bestehen, wie die Länder nicht eigene Regelungen treffen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund nur das Recht Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse vorzuschreiben. Seit 2007 wird nun daran gefeilt, das HRG abzuschaffen. Die neue Koalition hat die Durchführung der Abschaffung beschlossen. Somit wird dies wohl bald geschehen. Aber es gibt Potential, Frau Schorlemer ist Gespräch zu ziehen, dass es konkrete Regelungen nun vom Land gibt!
  
 
== Material ==
 
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Version vom 14. November 2009, 23:48 Uhr

Aktuelles

Treffen Samstag im Potthoff ab 14 Uhr. Einlesearbeit bitte schonmal selbstständig durchführen.


Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU/FDP

  • Interpretation abgeschlossen
  • Schriftliche aufarbeitung erfolgt zeitnah

Koalitionsvertrag der sächsichen Landesregierung CDU/FDP

  • Bitte 2-3 Personen
  • Bildungs -und Forschungsrelevante Punkte interpretieren und diskutieren

Hochschulrahmengesetz

  • 2-3 Personen
  • Folgen der Abschaffung des HRG analysieren
Anmerkung von Burkhard:
Rahmengesetze beriefen sich bisher auf GG Art. 75. Der wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 abgeschafft. Jedoch bleibt das HRG nach Art. 125a und 125b soweit bestehen, wie die Länder nicht eigene Regelungen treffen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund nur das Recht Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse vorzuschreiben. Seit 2007 wird nun daran gefeilt, das HRG abzuschaffen. Die neue Koalition hat die Durchführung der Abschaffung beschlossen. Somit wird dies wohl bald geschehen. Aber es gibt Potential, Frau Schorlemer ist Gespräch zu ziehen, dass es konkrete Regelungen nun vom Land gibt!

Material

Quelltext

   Hochschulen und Forschung
1 
2 
   Sachsens Wissenschaftslandschaft ist durch eine große Vielfalt von profilierten techni-
3 
   schen sowie kultur- und geisteswissenschaftlichen Schwerpunkten gekennzeichnet. Sie
4 
   erbringt exzellente Forschung und bietet attraktive Studien- und Umfeldbedingungen.
5 
   Wir werden die guten Bedingungen nutzen, um junge Menschen für ein Studium in
6 
   Sachsen zu gewinnen.
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   Zugleich befinden sich die Einrichtungen und Hochschulen im regionalen, nationalen
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   und internationalen Wettbewerb sowie in einem Prozess der Differenzierung und Ver-

10

   netzung. All dies wird zu einer neuen Struktur der sächsischen Hochschul- und For-

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   schungslandschaft führen. Einzelne Einrichtungen sollen und werden internationale

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   Spitzenplätze belegen und somit die weltweite Bedeutung des Wissenschaftsstandortes

13

   Sachsen untermauern. Ergänzend stellen sich andere Hochschulen und Einrichtungen

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   dem nationalen oder regionalen Wettbewerb auf hohem qualitativen Niveau und orien-

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   tieren sich an den nationalen und regionalen Bedarfen und Bedingungen. „Qualität in

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   der Breite“ sehen wir daher neben Exzellenz als gleichwertiges Ziel.

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   Wir wollen Sachsen als Ingenieurschmiede Deutschlands erhalten und gemeinsam mit

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   der Wirtschaft attraktive Bedingungen schaffen, damit mehr Absolventen nach ihrem

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   Studium in Sachsen bleiben.

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   Wir wollen attraktive Profile und gute Arbeitsbedingungen ausbauen, nutzen und regi-

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   onal, national wie auch international bekanntmachen. Dafür brauchen die Hochschu-

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   len ein hohes Maß an Freiheit und Eigenverantwortung.

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   Die Koalitionspartner vereinbaren dazu:

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   Wir bauen die Eigenverantwortung und Freiheiten der Hochschulen hinsichtlich ihrer

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   strategischen Orientierung sowie ihrer Personal- und Finanzausstattung aus. Dazu

32

   werden wir das sächsische Hochschulgesetz weiterentwickeln. Staatliche Aufgabe ist

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   es vor allem, sich auf Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und deren Einhaltung

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   zu konzentrieren. Davon soll wiederum das Ausmaß der öffentlichen Finanzierung ab-

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   hängen.

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                                                                             Seite 19 von 57 
   Wir werden Globalhaushalte konsequent einführen. Dabei müssen die Hochschulen
1 
   entsprechende Verantwortung übernehmen und Vorsorge treffen.
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3 
   Wir sichern die Basis für die Entwicklung der Hochschulen durch eine solide Grundfi-
4 
   nanzierung und finanzielle Planungssicherheit.
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   Wir wollen, dass die Bezahlung beziehungsweise Besoldung von wissenschaftlichem
7 
   Personal und Professoren an den Wettbewerb und individuelle Leistungen angepasst
8 
   werden. Daher wirken wir darauf hin, dass die Hochschulen langfristig eigene Tarif-
9 
   verträge für das Wissenschaftspersonal abschließen können und die Professorenbesol-

10

   dung für leistungsgerechte Vergütungen deutlich mehr Spielräume zulässt.

11 12

   Wir streben die Möglichkeit stärker differenzierter Karrierepfade an den Hochschulen

13

   an, innerhalb derer sich Wissenschaftler zeitweise oder grundsätzlich verstärkt der

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   Forschung oder Lehre widmen können.

15 16

   Wir werden die Voraussetzungen verbessern, damit Hochschulen sich stärker durch

17

   Dritte finanzieren lassen können und Anreize für die Einwerbung von Drittmitteln ver-

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   stärken.

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   Wir werden die Bachelor- / Master-Studienreform gemeinsam mit den sächsischen

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   Hochschulen evaluieren und weiterentwickeln.

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   Wir werden die hohe Qualität der Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten

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   der beiden Universitäten Dresden und Leipzig sichern. Außerdem verzahnen wir diese

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   noch besser mit den anderen medizinischen Einrichtungen.

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   Wir werden die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen un-

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   tereinander wie auch mit der Wirtschaft befördern. Ansätze und Projekte wie die Alli-

29

   anz „DRESDEN-Konzept“ werden wir unterstützen. Sie sollen die Differenzierung

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   und Vernetzung der sächsischen Hochschullandschaft insgesamt voranbringen und

31

   dazu beitragen, dass sächsische Hochschulen erfolgreich an der nächsten Phase der

32

   Exzellenzinitiative teilnehmen.

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                                                                             Seite 20 von 57 
   Wir bekennen uns zur Freiheit der Forschung und unterstützen auch Bereiche wie die
1 
   grüne Gentechnologie, rote Biotechnologie, Nanotechnologie sowie die Kernsicher-
2 
   heitsforschung.
3 
4 
   Wir unterstützen den Ausbau der Grundlagenforschung wie auch der wirtschaftsnahen,
5 
   anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur und werden dabei insbesondere die
6 
   Energieforschung stärken. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch die Errich-
7 
   tung eines Kompetenzzentrums „Ressourcen“ in Freiberg.
8 
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   Wir setzen uns dafür ein, dass Hochschulen und insbesondere die Berufsakademie

10

   Sachsen qualifizierten Berufstätigen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung Wei-

11

   terbildungsangebote unterbreiten.

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   Wir wollen die Berufsakademie Sachsen weiterentwickeln.

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   Wir wollen der Lehramtsausbildung neue Impulse geben und die notwendigen päda-

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   gogischen Fähigkeiten und Erfahrungen der angehenden Lehrer stärker fördern.

16 17

   Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über-

18

   schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere

19

   finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.

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   Wir unterstützen die Bemühungen des Bundes, das System der Studienfinanzierung zu

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   verbessern. Der Freistaat wird zusammen mit der Wirtschaft Stipendienprogramme für

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   Studierende und Doktoranden entwickeln.

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   Wir werden ressortübergreifend ein Konzept erarbeiten, um die Vereinbarkeit von

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   Studium und Familie zu verbessern und damit die Studienbedingungen in Sachsen

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   noch attraktiver machen.

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   Wir unterstützen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sachsens, Existenz-

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   gründungen aus ihren Einrichtungen heraus gezielt und verstärkt zu befördern. Dabei

31

   sollen Vorhaben begleitet und das notwendige „Existenzgründungswissen“ vermittelt

32

   werden. Wir wollen zusätzliche Anreize für den Technologietransfer zwischen Wis-

33

   senschaft und Wirtschaft schaffen.

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