Einberufung einer Studienkommission für jeden Bachelorstudiengang und Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das Hochschulgesetz sieht Studienkommissionen für '''jeden Studiengang''' vor, in denen Studenten 50% der Sitze | + | Das Hochschulgesetz sieht Studienkommissionen für '''jeden Studiengang''' vor, in denen Studenten 50% der Sitze belegen und die die Studien- und Prüfunsordnungen konzipieren. Zusätzlich sind sie maßgeblich in der Planung der Lehrevaluation involviert. |
Sofern es keinen FSR gibt, können auch Studenten (die nicht im FSR tätig sind) in die Studienkommission gesendet werden. Diese werden von den Studierenden des Studienganges für jenes Amt gewählt. | Sofern es keinen FSR gibt, können auch Studenten (die nicht im FSR tätig sind) in die Studienkommission gesendet werden. Diese werden von den Studierenden des Studienganges für jenes Amt gewählt. | ||
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− | An der TU Dresden und HTW gibt es teilweise Studienkommissionen für die | + | Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die neu eingeführten Studiengänge gravierende Mängel aufweisen. An der TU Dresden und HTW gibt es teilweise Studienkommissionen, die für die gesamte Fakultät verantwortlich sind. Folgen sind: |
− | Oftmals tagt diese Kommission zu selten, da die Studierenden/-Vertreter nicht wissen, dass sie sie einberufen können | + | *zu viele Aufgaben und sind deswegen kaum in der Lage, sich detailliert mit den einzelnen Studiengängen auseinander zu setzen |
− | + | Oftmals tagt diese Kommission zu selten, da die Studierenden/-Vertreter nicht wissen, dass sie sie einberufen können. Die Fakultäten haben oft kein großes Interesse daran, wenn die Studierenden hier ihre Rechte ausüben. | |
==Forderungen== | ==Forderungen== | ||
− | * | + | *zeitnahe Einberufung einer Studienkommission für jeden(!) Studiengang wie es im SächsHSG vorgesehen ist |
− | * | + | *Prüfung der Studiengänge auf ihre Studierbarkeit durch die Studienkomissionen |
− | * | + | *regelmäßige Sitzungstermine und angemessene Entschädigungen (Gremiensemester, Entlastung in der Lehre,...) für den daraus enstehenden Arbeitsaufwand. |
+ | *Interessen der Studierenden müssen maßgeblich in die Ausarbeitung und Evaluation der Studienordnungen einbezogen werden | ||
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+ | ==Begründung== | ||
+ | *Durch die rasche Umstellung der Studiengänge zu Bachelor und Master hatten die Studienkomissionen nicht genügend Zeit und Kapazitäten, sich mit der komplexen Materie des Reformvertrages auseinander zu setzen. Die dadurch entstandenen Studienordnungen sind meistens nicht befriedigend und verbesserungswürdig. | ||
==Verweise== | ==Verweise== |
Aktuelle Version vom 9. Januar 2010, 00:51 Uhr
Zusammenfassung im Forderungskatalog
Inhaltsverzeichnis
Situation
Grundlage
Das Hochschulgesetz sieht Studienkommissionen für jeden Studiengang vor, in denen Studenten 50% der Sitze belegen und die die Studien- und Prüfunsordnungen konzipieren. Zusätzlich sind sie maßgeblich in der Planung der Lehrevaluation involviert. Sofern es keinen FSR gibt, können auch Studenten (die nicht im FSR tätig sind) in die Studienkommission gesendet werden. Diese werden von den Studierenden des Studienganges für jenes Amt gewählt.
aktuell
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die neu eingeführten Studiengänge gravierende Mängel aufweisen. An der TU Dresden und HTW gibt es teilweise Studienkommissionen, die für die gesamte Fakultät verantwortlich sind. Folgen sind:
- zu viele Aufgaben und sind deswegen kaum in der Lage, sich detailliert mit den einzelnen Studiengängen auseinander zu setzen
Oftmals tagt diese Kommission zu selten, da die Studierenden/-Vertreter nicht wissen, dass sie sie einberufen können. Die Fakultäten haben oft kein großes Interesse daran, wenn die Studierenden hier ihre Rechte ausüben.
Forderungen
- zeitnahe Einberufung einer Studienkommission für jeden(!) Studiengang wie es im SächsHSG vorgesehen ist
- Prüfung der Studiengänge auf ihre Studierbarkeit durch die Studienkomissionen
- regelmäßige Sitzungstermine und angemessene Entschädigungen (Gremiensemester, Entlastung in der Lehre,...) für den daraus enstehenden Arbeitsaufwand.
- Interessen der Studierenden müssen maßgeblich in die Ausarbeitung und Evaluation der Studienordnungen einbezogen werden
Begründung
- Durch die rasche Umstellung der Studiengänge zu Bachelor und Master hatten die Studienkomissionen nicht genügend Zeit und Kapazitäten, sich mit der komplexen Materie des Reformvertrages auseinander zu setzen. Die dadurch entstandenen Studienordnungen sind meistens nicht befriedigend und verbesserungswürdig.
Verweise
- SächsHSG §91
- "(2) Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission, der eigenständig Lehrende, in Kunsthochschulen auch weitere Lehrende und Studenten paritätisch angehören. Das Nähere regelt die Hochschule durch Ordnung. Für fakultätsübergreifende Studiengänge bestimmt das Rektorat, an welcher Fakultät die Studienkommission eingerichtet wird. Ihr gehören Mitglieder der beteiligten Fakultäten an."