Einführung eines Qualitätsmanagements an der TUD: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2010, 22:23 Uhr
Jede Fakultät strukturiert seinen Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Die Studienordnungen und dessen Änderungen müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen, StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde den selben Zweck, aber die Überprüfung würde nur alle 5 oder 7 Jahre stattfinden. Ziel sollte aber eine stetige Qualitätsverbesserung sein. Ein universitätsweites Zuständigkeitsgremium kann Ziele der Abschlüsse überwachen und verbessern. Dadurch können die Fakultäteten entlastet und fakultätsübergreifende Studiengänge optimiert werden.
Es muss noch diskutiert werden, ob ein solches Gremium beratende oder verpflichtende für die Fakultäten beinhalten sollte.