3ter Sachstandsbericht: Unterschied zwischen den Versionen
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<ref>Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zugang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten, sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Betracht gezogen zu werden.“</ref> | <ref>Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zugang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten, sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Betracht gezogen zu werden.“</ref> | ||
− | < | + | <span style="background-color:red">Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.</span> |
Abgleich mit Forderung Master für alle | Abgleich mit Forderung Master für alle | ||
− | Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von < | + | Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von <span style="background-color:red">weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden</span> Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen <span style="background-color:red">in eigener Zuständigkeit fest.</span> |
Zuständigkeit bzgl. Masterplätze-Forderung (Aber Problem: Ausfinanzierung) | Zuständigkeit bzgl. Masterplätze-Forderung (Aber Problem: Ausfinanzierung) | ||
Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit. | Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit. | ||
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Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt | Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt | ||
− | Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. < | + | Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. <span style="background-color:red">Quotierungen sind nicht vorgesehen.</span> Soweit Praxiserfahrung verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrung oder einschlägige Praktika bzw. Berufsausbildungen. |
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==7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern== | ==7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern== | ||
− | Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, '''wissenschaftliche Kompetenzen, Methodenkompetenz, berufsfeldbezogene Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Präsentationskompetenz und | + | Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, '''wissenschaftliche Kompetenzen, Methodenkompetenz, [[berufsfeldbezogene Qualifikationen]] und Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Präsentationskompetenz und |
bereichsunspezifische Sachkompetenzen, Fremdsprachenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele werden mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes''' definiert und im Rahmen der Akkreditierung geprüft. Eine amtliche Statistik zur Beschäftigungsquote der Absolventen/Absolventinnen der einzelnen Zyklen ist nicht verfügbar. Für Hochschulabsolventen/-absolventinnen besteht insgesamt ein geringes Risiko, arbeitslos zu werden. Die Arbeitslosenquote dieser Gruppe liegt seit Jahren deutlich unter dem Durchschnitt und betrug 2005 im Bundesdurchschnitt 4,1 Prozent. Für den Absolventenjahrgang Jahr 2000/2001 stellt die HIS Hochschul-Informations-System GmbH fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss fest, dass nur 2 Prozent der Fachhochschulabsolventen/innen und 3 Prozent der Universitätsabsolventen/-absolventinnen arbeitslos sind. | bereichsunspezifische Sachkompetenzen, Fremdsprachenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele werden mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes''' definiert und im Rahmen der Akkreditierung geprüft. Eine amtliche Statistik zur Beschäftigungsquote der Absolventen/Absolventinnen der einzelnen Zyklen ist nicht verfügbar. Für Hochschulabsolventen/-absolventinnen besteht insgesamt ein geringes Risiko, arbeitslos zu werden. Die Arbeitslosenquote dieser Gruppe liegt seit Jahren deutlich unter dem Durchschnitt und betrug 2005 im Bundesdurchschnitt 4,1 Prozent. Für den Absolventenjahrgang Jahr 2000/2001 stellt die HIS Hochschul-Informations-System GmbH fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss fest, dass nur 2 Prozent der Fachhochschulabsolventen/innen und 3 Prozent der Universitätsabsolventen/-absolventinnen arbeitslos sind. | ||
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Zwischen Politik, Hochschulen und Wirtschaft besteht Einvernehmen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Bologna-Prozesses eine möglichst enge und kontinuierliche Kooperation zwischen Hochschulen und Vertretern/Vertreterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis voraussetzt. | Zwischen Politik, Hochschulen und Wirtschaft besteht Einvernehmen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Bologna-Prozesses eine möglichst enge und kontinuierliche Kooperation zwischen Hochschulen und Vertretern/Vertreterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis voraussetzt. | ||
− | + | Hallo wo sind die Studierendenvertreter | |
In Deutschland findet ein vertiefter Dialog zwischen Hochschulen und Arbeitgebern zu Fragen der Lehrplangestaltung, Praktika und Auslandserfahrung, zu Fragen der Akkreditierung/Qualitätssicherung sowie zu Fragen der universitären Selbstverwaltung statt. | In Deutschland findet ein vertiefter Dialog zwischen Hochschulen und Arbeitgebern zu Fragen der Lehrplangestaltung, Praktika und Auslandserfahrung, zu Fragen der Akkreditierung/Qualitätssicherung sowie zu Fragen der universitären Selbstverwaltung statt. | ||
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==8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens== | ==8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens== | ||
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+ | Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ wurde unter Beteiligung der nationalen Akteure im Bologna-Prozess entwickelt und am 21. April 2005 beschlossen. | ||
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+ | Er enthält typische Merkmale (Deskriptoren) zur Beschreibung der verschiedenen Zyklen im Hinblick auf Lernergebnisse und Kompetenzen und umfasst Kreditpunktbereiche gemäß ECTS für den ersten und zweiten Zyklus. | ||
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+ | Bei der Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens wurden erhebliche Fortschritte erzielt. | ||
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+ | Die Übereinstimmung mit dem Qualifikationsrahmen wird bei der Akkreditierung geprüft und mit der Akkreditierung bestätigt. Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Akkreditierung verpflichtend. Die Qualifikationen sind im Qualifikationsrahmen vollständig im Hinblick auf Lernergebnisse und Kompetenzen erfasst, die Umsetzung für die Beschreibung einzelner Studiengänge ist noch nicht abgeschlossen. | ||
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+ | Die Selbstzertifizierung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums wurde im September 2008 abgeschlossen. Der Bericht wird auf den Webseiten von BMBF, KMK und ENIC/NARIC veröffentlicht. | ||
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+ | '''Nationale Umsetzung der Standards und Richtlinien zur Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum''' | ||
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+ | ==9. Prüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Standards und Richtlinien (ESG)3 sowie staatliche Förderung der Umsetzung== | ||
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+ | Das nationale Qualitätssicherungssystem wurde zweifach anhand der Standards und Richtlinien (ESG) überprüft: 2005 hat die Nationale Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“ eine Projektgruppe „Weitere Schritte zur nationalen Umsetzung der ENQA-Standards und Richtlinien“ eingesetzt und beauftragt, das deutsche System der Qualitätssicherung an Hochschulen im Hinblick auf die Kompatibilität mit den ESG zu analysieren und Vorschläge für Empfehlungen an Hochschulen, Gesetzgeber und Akteuren in der Qualitätssicherung zur Umsetzung der ESG in Deutschland zu unterbreiten. Der Expertengruppe gehörten Vertreter und Vertreterinnen aller Stakeholder an. Die Gruppe kam zu dem Ergebnis, dass es eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die ESG nicht bedarf. Begründung: Der Akkreditierungsrat hat mit Beschlüssen zwischen Dezember 2005 und Juni 2006 sämtliche grundlegende Verfahrensregeln und Akkreditierungskriterien überarbeitet und dabei die ESG übernommen. Die Akkreditierungsagenturen sind durch den Akkreditierungsrat formal anerkannt und durch entsprechende Regeln des Akkreditierungsrates an die Beachtung der ESG gebunden. | ||
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+ | Zudem werden der Akkreditierungsrat und das deutsche Akkreditierungssystem entsprechend der "Guidelines for National Review of ENQA Mmber Agencies" überprüft. Dabei wird geprüft, inwieweit der Akkreditierungsrat die Aufgaben aus dem nationalen Recht erfüllt, aber eben auch, auf welche Weise und in welchem Umfang die Kriterien der Mitgliedschaft für ENQA, insbesondere die Anwendung der Standards und Guidelines, entspricht. | ||
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+ | Der Prüfbericht lag im Juni 2008 vor. Die Experten und Expertinnen kommen zu dem Ergebnis, dass der Akkreditierungsrat die ESG weitgehend umsetzt. Der Akkreditierungsrat hat das Gutachten mit einer Stellungnahme ENQA vorgelegt. ENQA hat die Vollmitgliedschaft bestätigt. | ||
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+ | Fünf der sechs Akkreditierungsagenturen wurden anhand der ESG und des nationalen Rechts geprüft. Die Prüfung der sechsten Agentur wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 abgeschlossen. | ||
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+ | Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens haben die beteiligten Akteure über eventuell erforderliche Änderungen am nationalen Qualitätssicherungssystem beraten. | ||
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+ | Unabhängig von dem Prüfungsverfahren wird die interne Qualitätssicherung weiterentwickelt und gefördert. Dies geschieht z. B. über Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, durch die Förderung exzellenter Lehre oder Projektförderung. | ||
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+ | == 9.1 Interne Qualitätssicherung an den Hochschulen == | ||
+ | Ein Teil der Hochschulen verfügt über ein kohärentes und die gesamte Institution umfassendes System, das unterschiedliche Verfahren der Qualitätssicherung verknüpft. Wo Verfahren interner Qualitätssicherung angewendet werden, entsprechen sie weitgehend den ESG. Die Ausgestaltung interner Verfahren durch die Hochschulen erfolgt individuell und den Anforderungen gemäß. | ||
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+ | Die Bedeutung interner Qualitätssicherungsverfahren wächst nicht zuletzt im Zusammenhang mit der ergänzenden Einführung der Systemakkreditierung. Ziel ist, dass alle Hochschulen über ein funktionierendes internes Qualitätssicherungssystem verfügen. | ||
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+ | Einige Hochschulen haben eine eigene Strategie zur fortwährenden Qualitätssteigerung veröffentlicht. | ||
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+ | Ebenso gibt es einige Hochschulen, die Absprachen zur internen Zulassung, Kontrolle und regelmäßigen Evaluierung von Studiengängen und Verleihung von Graden getroffen haben. | ||
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+ | Die meisten Hochschulen haben ihre Studiengänge im Hinblick auf Lernergebnisse definiert. | ||
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+ | Einige Hochschulen führen zum Ende jeden Semesters per Fragebogen Lehrevaluationen durch, in denen geprüft wird, wie die Qualität der Veranstaltung war, ob die vorher angegebenen Lernziele aus Sicht der Studierenden erreicht wurden und ob die vorab angegebene Workload realistisch war. | ||
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+ | Informationen über Studiengänge und die Vergabe von Graden werden von allen Hochschulen veröffentlicht. Sie sind auch zugänglich über den Hochschulkompass der HRK. Einige der Hochschulen veröffentlichen die Ergebnisse interner Qualitätssicherungsmaßnahmen. | ||
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+ | =10. Entwicklungsstand der Systeme zur externen Qualitätssicherung= | ||
+ | Externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre an Hochschulen in Deutschland erfolgt im Wesentlichen durch die seit 1995 durchgeführten Verfahren der externen Lehrevaluation und durch die seit 1998 durchgeführte Akkreditierung von Studiengängen. | ||
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+ | '''Akkreditierung''' | ||
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+ | 1998 wurde für die Studiengänge des gestuften Graduierungssystems ein Akkreditierungsverfahren eingeführt. Die Akkreditierung ist ein Verfahren der externen Qualitätssicherung. Es beruht auf dem Prinzip des „peer review“. Beteiligt sind neben Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen Studierende, Vertreter/Vertreterinnen der Sozialpartner sowie internationale Experten/Expertinnen | ||
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+ | Mit dem am 15. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung der „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ wurde die Akkreditierung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, die mit der Überprüfung des Studiengangskonzeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch die Qualität der Lehre sowie die Überprüfung der Berufsrelevanz und die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit einschließt. <p style="background-color:red">In der Regel sind Akkreditierung und Reakkreditierung Voraussetzungen für Einführung und Erhaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen.</p> | ||
+ | |||
+ | 2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditierung die Systemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem | ||
+ | im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge zu gewährleisten, wobei die ESG, die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und die Kriterien des Akkreditierungsrats Anwendung finden. | ||
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+ | Das Akkreditierungssystem in Deutschland ist gekennzeichnet durch dezentrale Agenturen, die die Akkreditierung der Studiengänge durchführen, und eine zentrale Akkreditierungseinrichtung (Akkreditierungsrat), die die Agenturen akkreditiert und reakkreditiert sowie durch Definition der Grundanforderungen an das Verfahren sicherstellt, dass die Akkreditierung nach verlässlichen, transparenten Standards durchgeführt wird. Gleichzeitig | ||
+ | trägt der Akkreditierungsrat dafür Sorge, dass die durch die Ländergemeinschaft zu verantwortende Belange des Gesamtsystems im Rahmen der Akkreditierung Berücksichtigung finden. Die Akkreditierungsverfahren werden staatsfern durchgeführt. | ||
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+ | Die Stiftung Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland fungiert auch als zentrale Dokumentationsstelle für das Akkreditierungswesen und verwaltet die Datenbank der in Deutschland akkreditierten Studiengänge. | ||
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+ | Für nicht-staatliche Hochschulen wurde vom Wissenschaftsrat ein Verfahren der institutionellen Akkreditierung eingeführt, mit dem evaluiert wird, ob die Hochschule den Anforderungen an wissenschaftliche Lehre und Forschung genügt. Private Hochschulen müssen durch den Wissenschaftsrat möglichst vor Betriebsaufnahme, aber spätestens vor der endgültigen staatlichen Anerkennung durch die Länder akkreditiert werden. Der Wissenschaftsrat hat für dieses Verfahren am 16. Juli 2004 Verfahrensgrundsätze und Kriterien der institutionellen Akkreditierung verabschiedet. | ||
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+ | '''Evaluation''' | ||
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+ | Seit 1998 ist die Evaluation als allgemeine Aufgabe der Hochschulen gesetzlich verankert. In Deutschland existiert keine nationale koordinierende Evaluationseinrichtung, aber es hat sich eine Infrastruktur von Einrichtungen auf Länderebene (Agenturen) oder auf regionaler bzw. Regionen übergreifender Ebene (Netzwerk und Verbünde) entwickelt. | ||
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+ | Die Evaluationsverfahren entsprechen in ihrer Ausgestaltung weitgehend den Anforderungen des Bologna-Prozesses (interne Evaluation, externe peer review, vielfach unter internationaler Beteiligung, Einbeziehung studentischer Bewertungen sowie Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Weise). | ||
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+ | <p style="background-color:red">Die Akkreditierung ist in allen Ländern im Landeshochschulgesetz geregelt, die Evaluation dagegen nur in einigen.</p> | ||
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+ | Akkreditierung umfasst das gesamte System der gestuften Studienstruktur, Evaluation den gesamten Hochschulbereich. | ||
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+ | Das externe Qualitätssicherungssystem in Deutschland umfasst die Elemente Selbsteinschätzungsbericht, externe Evaluierung, Veröffentlichung von Ergebnissen und Nachbereitung. | ||
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+ | =11. Beteiligung der Studierenden= | ||
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== Fußnoten == | == Fußnoten == | ||
<references/> | <references/> |
Aktuelle Version vom 31. August 2010, 12:19 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Teil I Bologna-Prozess
- 1.1 1. Wichtigste Entwicklungen seit London 2007
- 1.2 2. Partnerschaften
- 1.3 3. Stand der Umsetzung (Studienabschlüsse)
- 1.4 4. Stand der Umsetzung des dritten Zyklus
- 1.5 5. Verhältnis zwischen Hochschulbildung und Forschung
- 1.6 6. Zugang und Zulassung zum nächsthöheren Zyklus
- 1.7 6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus
- 1.8 7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
- 1.9 8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens
- 1.10 9. Prüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Standards und Richtlinien (ESG)3 sowie staatliche Förderung der Umsetzung
- 1.11 9.1 Interne Qualitätssicherung an den Hochschulen
- 2 10. Entwicklungsstand der Systeme zur externen Qualitätssicherung
- 3 11. Beteiligung der Studierenden
Teil I Bologna-Prozess
1. Wichtigste Entwicklungen seit London 2007
Die wichtigsten Entwicklungen für den Bologna-Prozess einschließlich gesetzgeberischer Reformen und Änderungen im institutionellen Gefüge seit dem Treffen in London von 2007 sind:
Gestufte Studienstruktur
Die Länder in der Bundesrepublik Deutschland streben eine Umstellung auf das gestufte System bis 2010 an. Bachelor- und Masterstudiengänge machen derzeit 75 Prozent des gesamten Studienangebots aus. 2007 waren es 45 Prozent.
Qualitätssicherung
2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditierung die Systemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.
Der Akkreditierungsrat als nationale Qualitätssicherungseinrichtung wurde evaluiert.
In den Kriterienkatalog zur Akkreditierung von Studiengängen wurden erstmals besondere Kriterien zur Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung aufgenommen.
Die Zertifizierung des Nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich wurde im September 2008 abgeschlossen.
Deutschland ist Mitglied des Europäischen Qualitätssicherungsregisters (EQAR).
Anerkennung von Studienleistungen und -abschnitten
Deutschland hat das am 1. Februar 1999 in Kraft getretene „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Lissabon-Konvention) am 1. Oktober 2007 ratifiziert.
Der „Nationale Aktionsplan Anerkennung“ von 2007 wurde gemeinsam mit den Stakeholdern umgesetzt.
Förderung der Mobilität
Die Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde für deutsche Studierende ausgeweitet. Die aufenthaltsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende wurden flexibilisiert.
So ist u. a. seit dem 1. Januar 2008 innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semestern gefördert werden.
Zum 19. August 2007 traten Änderungen im Aufenthalts-/Freizügigkeitsgesetz/EU in Kraft.
Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die in einem EU-Staat das Aufenthaltsrecht für ein Hochschulstudiumbesitzen, können unter erleichterten Voraussetzungen in einem anderen EU-Land studieren.
Lebenslanges Lernen
Bund und Länder haben sich im Dezember 2007 auf eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative u. a. für eine höhere Bildungsbeteiligung und den Aufstieg durch Bildung verständigt.Zu den Zielen dieser Initiative gehören die Steigerung der Studienanfängerquote auf 40 Prozent, eine größere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die Förderung von Weiterbildung und die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen.
Anmerkung: interessant ist auch wie die Studienanfängerquote in anderen Ländern aussieht, [1]
Auch die intensive nationale Debatte um den alle Bildungsbereiche umfassenden Deutschen Qualifikationsrahmen befördert die Diskussion um das Lebenslange Lernen und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen. Für Menschen in der zweiten Lebenshälfte stellt der Zugang zu Bildungsangeboten eine wichtige Ressource für eine gleichberechtigte Partizipation in der Gesellschaft dar. Modellprojekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben deutlich gemacht, dass Qualifizierung auch in der Nacherwerbs bzw. Nachfamilienphase eine zentrale Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement ist.
2. Partnerschaften
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Wissenschaftsministerien der Länder sind im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten für die Umsetzung verantwortlich. Am Monitoring der Ergebnisse sind daneben die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und der Akkreditierungsrat sowie das Deutsche Studentenwerk (DSW) und der „freie Zusammenschluss von studentInnenschaften“ (fzs) beteiligt.
Deutschland verfügt über eine nationale Arbeitsgruppe zur Fortführung des Bologna-Prozesses (Bologna followup group), in der Angehörige des BMBF und der für Hochschulen zuständigen Länderministerien, der Hochschulrektorenkonferenz, der Studierenden, Gewerkschaften, des Akkreditierungsrates, der Arbeitgeberseite, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie des Deutschen Studentenwerks vertreten sind.
Des weiteren gibt es eine vom DAAD koordinierte Bologna-Fördergruppe (Bologna promoters’ group) die sich aus 18 deutschen Bologna-Experten und Expertinnen (Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz, Hochschuldozenten/-dozentinnen, Studierende, Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter und -vertreterinnen) zusammensetzt.
Darüber hinaus betreut das vom BMBF finanzierte Bologna-Zentrum der HRK gegenwärtig 324 Bologna-Koordinatoren und -koordinatorinnen an deutschen Hochschulen und unterstützt deren Aktivitäten bei der Umstellung. Als Koordinatoren, die von den Hochschulleitungen bestimmt werden, arbeiten Professoren/Professorinnen, Dozenten/ Dozentinnen und Experten/Expertinnen aus den Hochschulverwaltungen.
im Allgemeinen unglaublich viele Zentren/Gruppen, fraglich: effektive Koordination klare Zuständigkeiten wie viel reale Mitbestimmung der Studierende? Es darf nicht sein, dass der schwarze Peter von einem zum anderen gegeben werden kann.
3. Stand der Umsetzung (Studienabschlüsse)
Im Wintersemester 2008/2009 sind 75 Prozent aller Studienangebote auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. Im Wintersemester 2007/2008 waren insgesamt 1 941 405 Studierende eingeschrieben, davon 600 579 im gestuften System. Das entspricht einem Prozentsatz von 30,9.
Die Umstellung auf die gestufte Struktur ist in den staatlich regulierten Studiengängen nicht abgeschlossen: In der Lehrerbildung gibt es deutliche Fortschritte. Für das Studium der Rechtswissenschaften hat die Justizministerkonferenz der Länder am 20. November 2008 beschlossen, den Koordinierungsausschuss zu beauftragen, anhand unterschiedlicher Modelle Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur einschließlich der berufspraktischen Phase unter Berücksichtigung des entwickelten Diskussionsmodells eines Spartenvorbereitungsdienstes aufzuzeigen und bis spätestens 2011 zu berichten. In der Medizin existieren an einigen Hochschulen Modellstudiengänge, die bisher ohne Stufung sind. Weitere Ausnahmen bestehen für den Bereich der freien Kunst und für spezifische theologische Studiengänge.
Man muss die Bologna-Reform rechtlich eigentlich nicht umsetzen, sie entstand unter einem informellen Zusammenschluss, der keinerlei gesetzgebendes Mandat hatte
4. Stand der Umsetzung des dritten Zyklus
Die Wege zur Promotion in Deutschland sind vielfältig und sollen es auch bleiben. Das in Deutschland vorherrschende Modell ist die individuell verantwortete und betreute Promotionsphase. Statistisch erfasst werden lediglich die erfolgreich durchgeführten Promotionen. Deren Anzahl betrug im Jahr 2005 25 952. Der prozentuale Anteil von Doktoranden/Doktorandinnen in strukturierten Promotionsprogrammen liegt bei etwa 15 Prozent. Promotionen werden an Universitäten durchgeführt, etwa ein Drittel in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
In strukturierten Programmen liegt die Dauer der Promotion bei drei bis vier Jahren. Ansonsten variiert die Dauer stark, wird aber statistisch nicht erfasst.
Der Status der Doktoranden/Doktorandinnen ist abhängig von vertraglichen Bedingungen (Stipendium, Angestelltenverhältnis mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung). Der dritte Zyklus wird in Deutschland überwiegend als erste Phase der wissenschaftlichen Berufstätigkeit betrachtet. Üblicherweise arbeiten Doktoranden/Doktorandinnen als wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in einem Teilzeitverhältnis an der Universität – 2005 waren es 74,8 Prozent der erfolgreichen Promovenden. Die Teilzeitanstellung beinhaltet in der Regel eine Mitarbeit in der Lehre, in der wissenschaftlichen Arbeit des Fachbereichs sowie administrative Aufgaben. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen arbeiten sowohl mit befristeten Verträgen als auch mit Stipendien. Die individuelle Promotion wird üblicherweise mit Vorlage einer eigenständigen Forschungsarbeit sowie einer Prüfung abgeschlossen.
Es gibt keine gesammelten Informationen über die Struktur und Interdisziplinarität der verschiedenen Doktorandenprogramme. In den strukturierten Promotionsstudiengängen ist die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen häufig ein Bestandteil des Programms. Die Promotionsphase ist im Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse als dritte Stufe enthalten und mit Lernergebnissen beschrieben. Kreditpunkte sind im Qualifikationsrahmen für diese Stufe nicht vorgesehen, werden jedoch vereinzelt, insbesondere für Schlüsselkompetenzen, vergeben.
5. Verhältnis zwischen Hochschulbildung und Forschung
Kennzeichnend für das Hochschulsystem in Deutschland ist das Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre. Traditionell bilden die Hochschulen in Deutschland durch die thematische und methodische Breite der Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses das Rückgrat des deutschen Forschungssystems. Das Spektrum der Forschung reicht von der Grundlagenforschung über die anwendungsorientierte Forschung bis hin zu Entwicklungsarbeiten.
Kennzeichnend für die aktuelle Situation sind Differenzierung und Profilbildung der Hochschulen und die Gründung von Forschungsclustern.
Über die Exzellenzinitiative stellen Bund und Länder bis 2011 insgesamt 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung, mit denen die Kooperationsfähigkeit der Hochschulen gestärkt, die Profilbildung unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird. Bund und Länder haben im Hochschulpakt 2020 neben einem Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger/Studienanfängerinnen auch die zunehmende Finanzierung von Programmpauschalen („Overhead“: 20 Prozent der Fördersumme) für DFG-geförderte Forschungsvorhaben vereinbart. Bis 2010 werden dafür vom Bund rund 703 Mio. Euro bereitgestellt. Mit diesem Schritt wird die Forschungsförderung von der Grundfinanzierung der Hochschulen unabhängiger.
ergo Grundfinanzierung = 0
2006 entfiel ein Anteil von 2,54 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) auf Forschungsausgaben, davon stammten 0,71 Prozent-Punkte aus öffentlichen Mitteln und 1,73 Prozent-Punkte aus privaten Mitteln: Die Gesamtforschungsausgaben beliefen sich auf 59,1 Mrd. Euro (16,6 Mrd. Euro aus öffentlichen Mitteln, 40,1 Mrd. Euro aus privaten Mitteln).
Der Anteil der an Hochschuleinrichtungen betriebenen Forschung (finanzierungsbezogen) stellt sich dar wie folgt: Von den Gesamtausgaben für Forschung (59,1 Mrd. Euro) entfallen 16,6 Prozent oder 9,8 Mrd. Euro auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) an Hochschulen. Darin enthalten sind Drittmittel von 3,9 Mrd. Euro sowie die Grundfinanzierung in Höhe von 5,9 Mrd. Euro.
Die Finanzierungsmechanismen für Doktoranden/Doktorandinnen sind nicht einheitlich. Ein Teil der Doktoranden promoviert auf Stellen, ein anderer Teil wird über Stipendien gefördert und ein weiterer Teil finanziert die Promotionsphase aus eigenen Mitteln. Stipendien und Förderprogramme legen Bund, Länder, Forschungs- und Förderorganisationen, Begabtenförderungswerke und politische Stiftungen auf. Die Höhe der Förderung variiert. In strukturierten Doktorandenprogrammen beträgt sie durchschnittlich ca. 1 000 Euro plus ca. 100 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat.
Derzeit gibt es keine systematische Verfolgung (tracking system) des weiteren Karriereverlaufs von Promovierten; dieses wird aber zunehmend im Zuge des Ausbaus der Alumni-Arbeit verfolgt. Mit Förderung der Bundesregierung wird derzeit vom Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung (IFQ), Bonn, ein bundesweites Promovierendenpanel aufgebaut, das repräsentative Aussagen über Promotionsbedingungen und Karriereverläufe ermöglichen soll.
6. Zugang und Zulassung zum nächsthöheren Zyklus
6.1 Zugang und Zulassung zwischen dem ersten und zweiten Zyklus
Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.
Abgleich mit Forderung Master für alle
Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen in eigener Zuständigkeit fest.
Zuständigkeit bzgl. Masterplätze-Forderung (Aber Problem: Ausfinanzierung)
Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.
Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt
Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. Quotierungen sind nicht vorgesehen. Soweit Praxiserfahrung verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrung oder einschlägige Praktika bzw. Berufsausbildungen.
6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus
Alle Masterabschlüsse, die an deutschen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Inhaber/Inhaberinnen eines Bachelorgrades können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Qualifikationsfeststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zugelassen werden.
Die Universitäten regeln die Einzelheiten des Promotionszugangs sowie die Ausgestaltung des Qualifikationsfeststellungsverfahrens in ihren Promotionsordnungen.
7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, wissenschaftliche Kompetenzen, Methodenkompetenz, berufsfeldbezogene Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Präsentationskompetenz und bereichsunspezifische Sachkompetenzen, Fremdsprachenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele werden mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes definiert und im Rahmen der Akkreditierung geprüft. Eine amtliche Statistik zur Beschäftigungsquote der Absolventen/Absolventinnen der einzelnen Zyklen ist nicht verfügbar. Für Hochschulabsolventen/-absolventinnen besteht insgesamt ein geringes Risiko, arbeitslos zu werden. Die Arbeitslosenquote dieser Gruppe liegt seit Jahren deutlich unter dem Durchschnitt und betrug 2005 im Bundesdurchschnitt 4,1 Prozent. Für den Absolventenjahrgang Jahr 2000/2001 stellt die HIS Hochschul-Informations-System GmbH fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss fest, dass nur 2 Prozent der Fachhochschulabsolventen/innen und 3 Prozent der Universitätsabsolventen/-absolventinnen arbeitslos sind.
Eine DAAD-Studie bei deutschen Unternehmen hat ergeben:
Bis zu einem Viertel der befragten Unternehmen hat bereits Erfahrungen mit Absolventen/Absolventinnen der neuen Studiengänge. Den an ihre berufliche Qualifikation gestellten Ansprüchen entsprechen sowohl Bachelor-Absolventen/-Absolventinnen („ja“ 59 Prozent und „eher ja“ 40 Prozent) als auch Master-Absolventen/-Absolventinnen („ja“ 45 Prozent und „eher ja“ 55 Prozent). Zu den Maßnahmen, die die Beschäftigungsbefähigung befördern, gehören aus Sicht der befragten Unternehmen:
- Engagement von Vertretern/Vertreterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis im Akkreditierungsrat, in den Akkreditierungsagenturen und Akkreditierungskommissionen mit dem Ziel der Qualitätssicherung von Lehre und Studium und der Berücksichtigung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen in allen Studienstufen
- Engagement von Unternehmensvertretern/-vertreterinnen in Hochschul-/Universitätsräten bzw. in Programmbeiräten: Beratung zur Hochschulstrategie und allgemeinen Ausrichtung der Studiengänge
- enge Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschulen, u. a. bei notwendigen inhaltlichen Reformen der Curricula
- Betonung der Schlüsselkompetenzen in den Curricula der Studiengänge; Integration in das Curriculum
- Ausweitung von Praktika-Phasen in den Curricula der Studiengänge
- zunehmende Transparenz durch z. B. Employability- Rating von dapm/CHE
- Beratung durch Career Centres
Bereits in den Jahren 2004 und 2006 haben Personalvorstände führender Unternehmen in Deutschland sich mit den Erklärungen „Bachelor Welcome“ und „More Bachelors und Masters Welcome“ zur Umstellung auf die gestufte Struktur in Deutschland bekannt, Förderungen zur Ausgestaltung des gestuften Systems formuliert und sich in ihren Zusagen dazu verpflichtet, Bachelorabsolventen/-absolventinnen attraktive Berufseinstiege und Karrierewege zu eröffnen.
Die Erklärung vom Juni 2008 konzentriert sich dabei insbesondere auf Hochschulabsolventen/-absolventinnen in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).
Zwischen Politik, Hochschulen und Wirtschaft besteht Einvernehmen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Bologna-Prozesses eine möglichst enge und kontinuierliche Kooperation zwischen Hochschulen und Vertretern/Vertreterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis voraussetzt.
Hallo wo sind die Studierendenvertreter
In Deutschland findet ein vertiefter Dialog zwischen Hochschulen und Arbeitgebern zu Fragen der Lehrplangestaltung, Praktika und Auslandserfahrung, zu Fragen der Akkreditierung/Qualitätssicherung sowie zu Fragen der universitären Selbstverwaltung statt.
Die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes stehen den Absolventen/Absolventinnen des ersten Zyklus in gleichem Maße offen wie den sonstigen Absolventen/Absolventinnen. Seit 2002 werden Bachelor-Abschlüsse (Uni + FH) dem gehobenen Dienst zugeordnet, Master-Abschlüsse (Uni + FH) dem höheren Dienst. Für den Bereich des Bundes wird derzeit ein Gesetz parlamentarisch beraten, das die Einstellungsvoraussetzungen für den Zugang zum öffentlichen Dienst des Bundes im Beamtenverhältnis auf die Bachelor-/Master-Struktur umstellt (Entwurf-Bundesbeamtengesetz im Entwurf-Dienstrechtsneuordnungsgesetz).
In den Ländern werden Bachelor/Master in den überarbeiteten Landesbeamtengesetzen berücksichtigt. Zudem gibt es Überlegungen zur Flexibilisierung der Laufbahnen.
8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens
Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ wurde unter Beteiligung der nationalen Akteure im Bologna-Prozess entwickelt und am 21. April 2005 beschlossen.
Er enthält typische Merkmale (Deskriptoren) zur Beschreibung der verschiedenen Zyklen im Hinblick auf Lernergebnisse und Kompetenzen und umfasst Kreditpunktbereiche gemäß ECTS für den ersten und zweiten Zyklus.
Bei der Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens wurden erhebliche Fortschritte erzielt.
Die Übereinstimmung mit dem Qualifikationsrahmen wird bei der Akkreditierung geprüft und mit der Akkreditierung bestätigt. Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Akkreditierung verpflichtend. Die Qualifikationen sind im Qualifikationsrahmen vollständig im Hinblick auf Lernergebnisse und Kompetenzen erfasst, die Umsetzung für die Beschreibung einzelner Studiengänge ist noch nicht abgeschlossen.
Die Selbstzertifizierung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums wurde im September 2008 abgeschlossen. Der Bericht wird auf den Webseiten von BMBF, KMK und ENIC/NARIC veröffentlicht.
Nationale Umsetzung der Standards und Richtlinien zur Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum
9. Prüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Standards und Richtlinien (ESG)3 sowie staatliche Förderung der Umsetzung
Das nationale Qualitätssicherungssystem wurde zweifach anhand der Standards und Richtlinien (ESG) überprüft: 2005 hat die Nationale Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“ eine Projektgruppe „Weitere Schritte zur nationalen Umsetzung der ENQA-Standards und Richtlinien“ eingesetzt und beauftragt, das deutsche System der Qualitätssicherung an Hochschulen im Hinblick auf die Kompatibilität mit den ESG zu analysieren und Vorschläge für Empfehlungen an Hochschulen, Gesetzgeber und Akteuren in der Qualitätssicherung zur Umsetzung der ESG in Deutschland zu unterbreiten. Der Expertengruppe gehörten Vertreter und Vertreterinnen aller Stakeholder an. Die Gruppe kam zu dem Ergebnis, dass es eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die ESG nicht bedarf. Begründung: Der Akkreditierungsrat hat mit Beschlüssen zwischen Dezember 2005 und Juni 2006 sämtliche grundlegende Verfahrensregeln und Akkreditierungskriterien überarbeitet und dabei die ESG übernommen. Die Akkreditierungsagenturen sind durch den Akkreditierungsrat formal anerkannt und durch entsprechende Regeln des Akkreditierungsrates an die Beachtung der ESG gebunden.
Zudem werden der Akkreditierungsrat und das deutsche Akkreditierungssystem entsprechend der "Guidelines for National Review of ENQA Mmber Agencies" überprüft. Dabei wird geprüft, inwieweit der Akkreditierungsrat die Aufgaben aus dem nationalen Recht erfüllt, aber eben auch, auf welche Weise und in welchem Umfang die Kriterien der Mitgliedschaft für ENQA, insbesondere die Anwendung der Standards und Guidelines, entspricht.
Der Prüfbericht lag im Juni 2008 vor. Die Experten und Expertinnen kommen zu dem Ergebnis, dass der Akkreditierungsrat die ESG weitgehend umsetzt. Der Akkreditierungsrat hat das Gutachten mit einer Stellungnahme ENQA vorgelegt. ENQA hat die Vollmitgliedschaft bestätigt.
Fünf der sechs Akkreditierungsagenturen wurden anhand der ESG und des nationalen Rechts geprüft. Die Prüfung der sechsten Agentur wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 abgeschlossen.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens haben die beteiligten Akteure über eventuell erforderliche Änderungen am nationalen Qualitätssicherungssystem beraten.
Unabhängig von dem Prüfungsverfahren wird die interne Qualitätssicherung weiterentwickelt und gefördert. Dies geschieht z. B. über Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, durch die Förderung exzellenter Lehre oder Projektförderung.
9.1 Interne Qualitätssicherung an den Hochschulen
Ein Teil der Hochschulen verfügt über ein kohärentes und die gesamte Institution umfassendes System, das unterschiedliche Verfahren der Qualitätssicherung verknüpft. Wo Verfahren interner Qualitätssicherung angewendet werden, entsprechen sie weitgehend den ESG. Die Ausgestaltung interner Verfahren durch die Hochschulen erfolgt individuell und den Anforderungen gemäß.
Die Bedeutung interner Qualitätssicherungsverfahren wächst nicht zuletzt im Zusammenhang mit der ergänzenden Einführung der Systemakkreditierung. Ziel ist, dass alle Hochschulen über ein funktionierendes internes Qualitätssicherungssystem verfügen.
Einige Hochschulen haben eine eigene Strategie zur fortwährenden Qualitätssteigerung veröffentlicht.
Ebenso gibt es einige Hochschulen, die Absprachen zur internen Zulassung, Kontrolle und regelmäßigen Evaluierung von Studiengängen und Verleihung von Graden getroffen haben.
Die meisten Hochschulen haben ihre Studiengänge im Hinblick auf Lernergebnisse definiert.
Einige Hochschulen führen zum Ende jeden Semesters per Fragebogen Lehrevaluationen durch, in denen geprüft wird, wie die Qualität der Veranstaltung war, ob die vorher angegebenen Lernziele aus Sicht der Studierenden erreicht wurden und ob die vorab angegebene Workload realistisch war.
Informationen über Studiengänge und die Vergabe von Graden werden von allen Hochschulen veröffentlicht. Sie sind auch zugänglich über den Hochschulkompass der HRK. Einige der Hochschulen veröffentlichen die Ergebnisse interner Qualitätssicherungsmaßnahmen.
10. Entwicklungsstand der Systeme zur externen Qualitätssicherung
Externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre an Hochschulen in Deutschland erfolgt im Wesentlichen durch die seit 1995 durchgeführten Verfahren der externen Lehrevaluation und durch die seit 1998 durchgeführte Akkreditierung von Studiengängen.
Akkreditierung
1998 wurde für die Studiengänge des gestuften Graduierungssystems ein Akkreditierungsverfahren eingeführt. Die Akkreditierung ist ein Verfahren der externen Qualitätssicherung. Es beruht auf dem Prinzip des „peer review“. Beteiligt sind neben Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen Studierende, Vertreter/Vertreterinnen der Sozialpartner sowie internationale Experten/Expertinnen
Mit dem am 15. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz zur Errichtung der „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ wurde die Akkreditierung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, die mit der Überprüfung des Studiengangskonzeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch die Qualität der Lehre sowie die Überprüfung der Berufsrelevanz und die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit einschließt.In der Regel sind Akkreditierung und Reakkreditierung Voraussetzungen für Einführung und Erhaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen.
2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditierung die Systemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge zu gewährleisten, wobei die ESG, die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und die Kriterien des Akkreditierungsrats Anwendung finden.
Das Akkreditierungssystem in Deutschland ist gekennzeichnet durch dezentrale Agenturen, die die Akkreditierung der Studiengänge durchführen, und eine zentrale Akkreditierungseinrichtung (Akkreditierungsrat), die die Agenturen akkreditiert und reakkreditiert sowie durch Definition der Grundanforderungen an das Verfahren sicherstellt, dass die Akkreditierung nach verlässlichen, transparenten Standards durchgeführt wird. Gleichzeitig trägt der Akkreditierungsrat dafür Sorge, dass die durch die Ländergemeinschaft zu verantwortende Belange des Gesamtsystems im Rahmen der Akkreditierung Berücksichtigung finden. Die Akkreditierungsverfahren werden staatsfern durchgeführt.
Die Stiftung Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland fungiert auch als zentrale Dokumentationsstelle für das Akkreditierungswesen und verwaltet die Datenbank der in Deutschland akkreditierten Studiengänge.
Für nicht-staatliche Hochschulen wurde vom Wissenschaftsrat ein Verfahren der institutionellen Akkreditierung eingeführt, mit dem evaluiert wird, ob die Hochschule den Anforderungen an wissenschaftliche Lehre und Forschung genügt. Private Hochschulen müssen durch den Wissenschaftsrat möglichst vor Betriebsaufnahme, aber spätestens vor der endgültigen staatlichen Anerkennung durch die Länder akkreditiert werden. Der Wissenschaftsrat hat für dieses Verfahren am 16. Juli 2004 Verfahrensgrundsätze und Kriterien der institutionellen Akkreditierung verabschiedet.
Evaluation
Seit 1998 ist die Evaluation als allgemeine Aufgabe der Hochschulen gesetzlich verankert. In Deutschland existiert keine nationale koordinierende Evaluationseinrichtung, aber es hat sich eine Infrastruktur von Einrichtungen auf Länderebene (Agenturen) oder auf regionaler bzw. Regionen übergreifender Ebene (Netzwerk und Verbünde) entwickelt.
Die Evaluationsverfahren entsprechen in ihrer Ausgestaltung weitgehend den Anforderungen des Bologna-Prozesses (interne Evaluation, externe peer review, vielfach unter internationaler Beteiligung, Einbeziehung studentischer Bewertungen sowie Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Weise).
Die Akkreditierung ist in allen Ländern im Landeshochschulgesetz geregelt, die Evaluation dagegen nur in einigen.
Akkreditierung umfasst das gesamte System der gestuften Studienstruktur, Evaluation den gesamten Hochschulbereich.
Das externe Qualitätssicherungssystem in Deutschland umfasst die Elemente Selbsteinschätzungsbericht, externe Evaluierung, Veröffentlichung von Ergebnissen und Nachbereitung.
11. Beteiligung der Studierenden
Fußnoten
- ↑ Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zugang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten, sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Betracht gezogen zu werden.“