Nachhaltige und kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung der Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Jede Fakultät strukturiert seinen Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Die Studienordnungen und dessen Änderungen müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen und StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde diesem Zweck, aber die Überprüfung findet nur alle 5 oder 7 Jahre statt. | Jede Fakultät strukturiert seinen Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Die Studienordnungen und dessen Änderungen müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen und StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde diesem Zweck, aber die Überprüfung findet nur alle 5 oder 7 Jahre statt. |
Aktuelle Version vom 9. Dezember 2009, 00:56 Uhr
Zusammenfassung im Forderungskatalog
Situation
Jede Fakultät strukturiert seinen Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Die Studienordnungen und dessen Änderungen müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen und StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde diesem Zweck, aber die Überprüfung findet nur alle 5 oder 7 Jahre statt. Verbesserungsvorschläge an den Studienordnungen scheiterten in den Studienkomissionen teilweise mit der Begründung, dass der Studiengang akkreditiert sei und dies eine nachträgliche Änderung ausschließe.
Forderung
- Wir fordern eine Umstrukturierung des Akkreditierungswesens. Der Bund muss Akkreditierungsämter zur Verfügung stellen, statt diese Aufgaben in Agenturen zu privatisieren und dem marktwirtschaftlichen "Wettbewerb" zu unterwerfen. Die Akkreditierung erfolgt gebührenfrei. Jegliche Änderung der Studienordnug nach der Akkreditierung muss durch Reakkreditierung jederzeit möglich sein. Die Akkreditierung darf nicht als Vorwand herhalten, die Studienordnungen nicht zu verbessern.
- Die Vorschläge der Studierenden müssen maßgeblich in die Ausarbeitung und Evaluation der Studienordnungen einbezogen werden.
- Die Studienkomissionen müssen die Studienordnungen in regelmäßigen Abständen evaluieren.
- Keine Systemakkreditierungen. Jeder Studiengang muss einzeln überprüft werden.
Begründung
- Die Auslagerung der Akkreditierung in private Agenturen verschärft die Unvergleichbarkeit der Studiengänge, ermöglicht intransparente Verfahren und profitbezogenes Verhalten seitens der Akkreditierungsanstalten.
- Kontinuierliche Evaluation ist notwenig, um die Qualität zu wahren und zu verbessern.
- Die Studierenden haben konkrete, konstruktive Verbesserungsvorschläge, die zu berücksichtigen sind.