Bildung als Selbstzweck erhalten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 9: Zeile 9:
 
**Sorbonne-Erklärung:
 
**Sorbonne-Erklärung:
 
***"Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesell- schaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten wer- den, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind."
 
***"Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesell- schaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten wer- den, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind."
 +
** Lissabon-Konvention:
 +
***"in dem Bewußtsein, daß das Recht auf Bildung ein Menschenrecht ist und daß die Hochschulbildung, die dem Streben nach Wisse und der Förderung des Wissens dient, sowohl für den einzelnen als auch für die Gesellschaft ein außergewöhnlich wertvolles kulturelles und wissenschaftliches Gut darstellt"

Version vom 18. November 2009, 15:59 Uhr

  • Bildung als Selbstzweck erhalten
    • keine Ausbildung, sondern Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben)-> Selbstbildung
    • Keine auf Wirtschaft abgestimmte Lehre, sondern vielschichtiges Studium mit Möglichkeit der fachfremden Weiterbildung
    • Selbstbestimmung der Leistungskontrolle->selbstständige Entscheidung des Studierenden ob Prüfung, Hausarbeit(Selbststudium zu einem Thema), etc.
  • [Referenzen Bologna-Reform:]
    • "Inzwischen ist ein Europa des Wissens weitgehend anerkannt als unerläßliche Voraussetzung für gesellschaftliche und menschliche Entwicklung sowie als unverzichtbare Komponente der Festigung und Bereicherung der europäischen Bürgerschaft"
    • "Die Bedeutung von Bildung und Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung und Stärkung stabiler, friedlicher und demokratischer Gesellschaften ist allgemein als wichtigstes Ziel anerkannt"
    • Sorbonne-Erklärung:
      • "Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesell- schaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten wer- den, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind."
    • Lissabon-Konvention:
      • "in dem Bewußtsein, daß das Recht auf Bildung ein Menschenrecht ist und daß die Hochschulbildung, die dem Streben nach Wisse und der Förderung des Wissens dient, sowohl für den einzelnen als auch für die Gesellschaft ein außergewöhnlich wertvolles kulturelles und wissenschaftliches Gut darstellt"