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[http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/pot81/index.php/Ausformulierter_Forderungskatalog#Abschaffung_der_KapVO Zusammenfassung im Forderungskatalog]
 
[http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/pot81/index.php/Ausformulierter_Forderungskatalog#Abschaffung_der_KapVO Zusammenfassung im Forderungskatalog]
==Kapazitätsverordnung==
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===aktuelle Situation===
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'''Kapazitätsverordnung'''
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"Um den ersten Studentenberg zu bewältigen, wurden die Länder vom Bundesverfassungsgericht vor über 30 Jahren verpflichtet, Numerus-clausus-beschränkte Studiengänge bis an die Grenze der möglichen Kapazität mit Studenten zu füllen. Der GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ und die Freiheit der Berufswahl, so das Gericht, erforderten zudem bundesweit gleiche Kriterien, damit die Abweisung von Studenten überall auf gleicher Grundlage erfolge. Diese Grundlage war die Kapazitätsverordnung (KapVO), die jedes Bundesland wortgleich erließ. Für jeden Studiengang wird ein verbindlicher Curricular-Normwert (CNW) errechnet, der den Betreuungsbedarf oder den Personalaufwand pro Student angibt. Der angenommene Betreuungsbedarf hängt von der Zahl der Vorlesungen, Seminare und Prüfungen ab; je mehr Vorlesungen und je weniger Seminare, desto geringer der PERSONALAUFWAND, desto geringer der CNW. Schließlich werden alle Verfügung stehenden Deputatsstunden der Lehrenden in dem Studiengang durch den CNW geteilt. Heraus kommt die Zahl der Studienplätze, die besetzt werden müssen. Die zugrunde liegenden mathematischen Formeln sind indes so komplex, dass für Außenstehende jede Transparenz auf der Strecke bleibt."
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: Quelle: Wiarda, J.-W.; Die fiese Formel - Wie eine alte Verordnung die Hochschulen zum Stillstand verurteilt; Die Zeit Nr.39 vom 20.09.2007
  
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===Forderungen===
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* Die Abschaffung der KapVO.
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* Schaffung eines transparenten hochschulinternen Studienplatzvergabeverfahrens.
  
"Um den ersten Studentenberg zu bewältigen, wurden die Länder vom Bundesverfassungsgericht vor über 30 Jahren verpflichtet, Numerus-clausus-beschränkte Studiengänge bis an die Grenze der möglichen Kapazität mit Studenten zu füllen. Der GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ und die Freiheit der Berufswahl, so das Gericht, erforderten zudem bundesweit gleiche Kriterien, damit die Abweisung von Studenten überall auf gleicher Grundlage erfolge. Diese Grundlage war die Kapazitätsverordnung (KapVO), die jedes Bundesland wortgleich erließ. Für jeden Studiengang wird ein verbindlicher Curricular-Normwert (CNW) errechnet, der den Betreuungsbedarf oder den Personalaufwand pro Student angibt. Der angenommene Betreuungsbedarf hängt von der Zahl der Vorlesungen, Seminare und Prüfungen ab; je mehr Vorlesungen und je weniger Seminare, desto geringer der PERSONALAUFWAND, desto geringer der CNW. Schließlich werden alle Verfügung stehenden Deputatsstunden der Lehrenden in dem Studiengang durch den CNW geteilt. Heraus kommt die Zahl der Studienplätze, die besetzt werden müssen. Die zugrunde liegenden mathematischen Formeln sind indes so komplex, dass für Außenstehende jede Transparenz auf der Strecke bleibt." [1]
 
 
===Gegenrede===
 
===Gegenrede===
Im Ausformulierten Forderungskatalog, fordern wir im Moment:
 
* Die Abschaffung der KapVO.
 
* Schaffung eines transparenten hochschulinternen Studienplatzvergabeverfahrens.
 
 
Der erste Punkt ist ja noch schön und gut, der 2. ist aber ausgesprochen fragwürdig. Das wir damit voll auf der Linie der HRK liegen (siehe:[http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_449.php?datum=186.+Plenum+am+2.+November+1998+ hier]) wäre ja noch zu verschmerzen, aber der Punkt ist auch inhaltlich kontraproduktiv. Solange unsere übergeordnete Forderung nach ausfinanzierter und frei zugänglicher Bildung nicht erfüllt ist brauchen wir ein Verfahren welches die die studieren dürfen von denen trennt die das nicht dürfen. Dieses Verfahren kann aber nicht an den Hochschulen angesiedelt sein, da sich bei knapp 400 verschiedenen Hochschulen in Deutschland für den Bewerber unlösbare Probleme ergeben die dann auch auf die Hochschulen zurückfallen, selbst wenn man den gewünschten Studiengang nur an 20 Hochschulen studieren könnte ist es unmöglich alle am Verfahren beteiligten auf den nötigen Informationsstand zu halten
 
Der erste Punkt ist ja noch schön und gut, der 2. ist aber ausgesprochen fragwürdig. Das wir damit voll auf der Linie der HRK liegen (siehe:[http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_449.php?datum=186.+Plenum+am+2.+November+1998+ hier]) wäre ja noch zu verschmerzen, aber der Punkt ist auch inhaltlich kontraproduktiv. Solange unsere übergeordnete Forderung nach ausfinanzierter und frei zugänglicher Bildung nicht erfüllt ist brauchen wir ein Verfahren welches die die studieren dürfen von denen trennt die das nicht dürfen. Dieses Verfahren kann aber nicht an den Hochschulen angesiedelt sein, da sich bei knapp 400 verschiedenen Hochschulen in Deutschland für den Bewerber unlösbare Probleme ergeben die dann auch auf die Hochschulen zurückfallen, selbst wenn man den gewünschten Studiengang nur an 20 Hochschulen studieren könnte ist es unmöglich alle am Verfahren beteiligten auf den nötigen Informationsstand zu halten
 
*Der Bewerber bewirbt sich also einfach überall
 
*Der Bewerber bewirbt sich also einfach überall
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===Verweise===
 
===Verweise===
 
KapVO-Sachsen: http://www.htwk-leipzig.de/fileadmin/hochschulrecht/landesrecht/00_KapVO_aktuell_01_94_0786a.pdf
 
KapVO-Sachsen: http://www.htwk-leipzig.de/fileadmin/hochschulrecht/landesrecht/00_KapVO_aktuell_01_94_0786a.pdf
 
===Quelle===
 
[1] Wiarda, J.-W.; Die fiese Formel - Wie eine alte Verordnung die Hochschulen zum Stillstand verurteilt; Die Zeit Nr.39 vom 20.09.2007
 
  
 
[[Kategorie:Forderung]]
 
[[Kategorie:Forderung]]

Version vom 29. Dezember 2009, 03:09 Uhr

Zusammenfassung im Forderungskatalog

aktuelle Situation

Kapazitätsverordnung "Um den ersten Studentenberg zu bewältigen, wurden die Länder vom Bundesverfassungsgericht vor über 30 Jahren verpflichtet, Numerus-clausus-beschränkte Studiengänge bis an die Grenze der möglichen Kapazität mit Studenten zu füllen. Der GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ und die Freiheit der Berufswahl, so das Gericht, erforderten zudem bundesweit gleiche Kriterien, damit die Abweisung von Studenten überall auf gleicher Grundlage erfolge. Diese Grundlage war die Kapazitätsverordnung (KapVO), die jedes Bundesland wortgleich erließ. Für jeden Studiengang wird ein verbindlicher Curricular-Normwert (CNW) errechnet, der den Betreuungsbedarf oder den Personalaufwand pro Student angibt. Der angenommene Betreuungsbedarf hängt von der Zahl der Vorlesungen, Seminare und Prüfungen ab; je mehr Vorlesungen und je weniger Seminare, desto geringer der PERSONALAUFWAND, desto geringer der CNW. Schließlich werden alle Verfügung stehenden Deputatsstunden der Lehrenden in dem Studiengang durch den CNW geteilt. Heraus kommt die Zahl der Studienplätze, die besetzt werden müssen. Die zugrunde liegenden mathematischen Formeln sind indes so komplex, dass für Außenstehende jede Transparenz auf der Strecke bleibt."

Quelle: Wiarda, J.-W.; Die fiese Formel - Wie eine alte Verordnung die Hochschulen zum Stillstand verurteilt; Die Zeit Nr.39 vom 20.09.2007

Forderungen

  • Die Abschaffung der KapVO.
  • Schaffung eines transparenten hochschulinternen Studienplatzvergabeverfahrens.

Gegenrede

Der erste Punkt ist ja noch schön und gut, der 2. ist aber ausgesprochen fragwürdig. Das wir damit voll auf der Linie der HRK liegen (siehe:hier) wäre ja noch zu verschmerzen, aber der Punkt ist auch inhaltlich kontraproduktiv. Solange unsere übergeordnete Forderung nach ausfinanzierter und frei zugänglicher Bildung nicht erfüllt ist brauchen wir ein Verfahren welches die die studieren dürfen von denen trennt die das nicht dürfen. Dieses Verfahren kann aber nicht an den Hochschulen angesiedelt sein, da sich bei knapp 400 verschiedenen Hochschulen in Deutschland für den Bewerber unlösbare Probleme ergeben die dann auch auf die Hochschulen zurückfallen, selbst wenn man den gewünschten Studiengang nur an 20 Hochschulen studieren könnte ist es unmöglich alle am Verfahren beteiligten auf den nötigen Informationsstand zu halten

  • Der Bewerber bewirbt sich also einfach überall
  • Der Bewerber sagt den anderen Hochschulen in aller Regel nicht ab, bzw es wäre sowieso schon zu spät
  • Der Bewerber kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an eine von ihn favorisierte Hochschule
  • Die Hochschulen müssen Plätze für Phantomstudenten bis zur letzten Minute freihalten

Das ist genau die Situation die durch die Einführung lokaler Vergabeverfahren entstanden ist und die jetzt wieder durch eine zentrale Koordination gelöst werden soll. Das hatten wir schon mal, nannte sich ZVS und hatte auch so seine Macken, hat aber im großen und ganzen gut funktioniert. Außerdem sehe ich bei der lokalen Vergabe noch andere Probleme:

  • Auswahlverfahren mit persönlichen Gespräch und ähnlichen Schnickschnack könnten sozial noch selektiver wirken als die Auswahl anhand der Abiturnote, besonders wenn die Universität bestimmte Studiengänge selbst als Elitestudiengänge ansieht (z.b. "Internationale Beziehungen" TUD).
  • Die Universitäten können sich nicht nur mit guter Qualität gegen andere Absetzen sondern auch mit schlechter. Eine Universität kann strategisch unter Umständen davon profitieren wenn sie bestimmte Bereiche gezielt vernachlässigt um sich in anderen zu Profilieren (Menschen sind nicht so mobil wie das immer gewünscht wird, auch aus finanziellen Gründen->unelastische Nachfrage). In Bereichen in denen ein allgemeiner Mangel herrscht würden alle Unis auf Teufel komm raus Stellen sparen bzw, die Studiengänge ganz eigenverantwortlich völlig überbelegen.

Es braucht also durchaus gewisse bindende Vorgaben an die Unis, es hat in meinen Augen auch nichts mit mangelnder Autonomie zu tun, wenn sich die Rektoren an Qualitätsgrundsätze halten müssen. Ein paar Punkt die eine bessere Forderung meines Erachtens umfassen müsste.

  • Keine Profilierung der Universitäten in der Art das es Elitestudiengänge mit guten Betreuungsverhältnissen und Massenstudiengänge mit schlechten gibt.
  • Ausbau der Raum und Personalkapazitäten, um langfristig genug Studienplätze für alle Bewerber zur Verfügung zu stellen
  • Für den Studenten muss es einen klaren Ansprechpartner geben wenn er ein Wald- und Wiesenfach studieren möchte, das aber überlaufen ist. Nur für Fächer die es tatsächlich nur an einer Hochschule in dieser Form gibt ist ein lokales Verfahren sinnvoll. Man muss Möglichkeiten haben auf den Studienort Einfluss zu nehmen (ZVS kann das leisten).
  • Soziale Selektion durch NC-Verfahren muss gemindert werden. Man könnte für einzelne Gesellschaftliche Gruppen eigene Kontingente (nach Anteil an der Gesamtbevölkerung) mit eigenen NC bereitstellen. Das ist sicher sehr kontrovers und klingt nach DDR, aber die jetzige Situation das sich das Bildungsbürgertum ständig nur selbst erneuert ist auch absolut unhaltbar.

Ich bin gerade Unschlüssig ob man diese Forderung inhaltlich völlig umbauen oder einfach in Zukunft weglassen sollte. Weiterer Input wäre gut. --Martin 16:46, 13. Dez 2009 (CET)

Verweise

KapVO-Sachsen: http://www.htwk-leipzig.de/fileadmin/hochschulrecht/landesrecht/00_KapVO_aktuell_01_94_0786a.pdf