Kapazitätenverordung (KapVO)
Die Kapazitätenverordnung (KapVO) zielt deutschlandweit darauf ab, im Zusammenhang des Berufsfreiheitsgesetzes einen einheitlichen Normwert zur Zulassungsbeschränkung zu schaffen. So wird für jeden Studiengang ein verbindlicher Curricular-Normwert (CNW) errechnet, der den Betreuungsbedarf oder den Personalaufwand pro Student angibt. Der angenommene Betreuungsbedarf hängt von der Zahl der Vorlesungen, Seminare und Prüfungen ab; je mehr Vorlesungen und je weniger Seminare, desto geringer der Personalaufwand, desto geringer der CNW. Die dabei eingesetzten mathematischen Formeln sind aufgrund ihrer Komplexität für die Allgemeinheit nicht nachvollziehbar. Einige Unis versuchen die NC Schranke durch persönliche Auswahlverfahren zu umgehen, was der Grundidee der KapVO vollständig zuwiderläuft. Die Praxis der KapVO steht im Missverhältnis zur Autonomie der Hochschulen und unseren vorrangegangen Forderungen nach besseren Betreuungsverhältnissen.