Kölner Erklärung- Zum Selbstverständnis der Universität

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Kölner Erklärung

›Zum Selbstverständnis der Universität‹


Lehrende der Universität zu Köln, 24. November 2009 Der Sog der Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche macht auch vor der Universität nicht Halt. Im Vollzug der aktuellen Reformen ist die Idee und der gesellschaftliche Auftrag der Hochschule in hohem Maße bedroht: Die Unterscheidung zwischen Universität, Fachhochschule und Studienangeboten von Discountern (Aldi) oder Elektromärkten (Saturn) ist nivelliert. Ein Vergleich fällt möglicherweise sogar zu Ungunsten der Universität aus, da die anderen Anbieter das Versprechen der Berufsqualifizierungen tatsächlich einlösen können. Dies ist Anlass genug, an das ursprüngliche Selbstverständnis der Universität zu erinnern: Sie gründet auf den Prinzipien der Universalität, Autonomie sowie einem unbestechlichen Willen zur Wahrheit. Wenngleich es in ihrer Geschichte immer auch Verfehlungen und ein Unterschreiten dieses Anspruches gab, konnte sie doch gerade durch ihre Unabhängigkeit in einem wesentlichen Sinne kulturelle und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Erschütternd ist, dass die Universität heute scheinbar dazu bereit ist, diesen Anspruch widerstandslos preiszugeben und sogar dienstfertig dessen Demontage voranzutreiben.

Die aktuelle Entwicklung bedroht die Fundamente einer demokratischen Gesellschaft und einer lebendigen Reflexionskultur. Mit dem hier vorgelegten Forderungskatalog wollen sich Lehrende der Universität zu Köln den aktuellen Einsprüchen von Studierenden und Schülern im Zuge des Bildungsstreiks solidarisch erklären und zu einem öffentlichen Streit um die (Idee der) Universität und deren augenscheinlichen Ausverkauf aufrufen.

§ 1. Wir fordern das Ende der epistemologischen Säuberungen an der Hochschule! Im Zuge des Bologna-Prozesses erlebt die Hochschule eine fortschreitende Delegitimation reflexiven Denkens gegenüber funktional-operativem Wissen. Der Studienaufbau folgt derzeit der Logik von Berufsorientierung und Kompetenzerwerb, während Fachsystematik und Forschungsorientierung in den Hintergrund rücken oder bereits ganz abgelöst sind. Dies schlägt sich auch in der Tendenz zur Marginalisierung oder Tilgung kleiner Fächer und Fachrichtungen nieder. Insgesamt bedeutet dies eine ungebührliche Verkürzung der Idee von Universität und beraubt die Studierenden der Möglichkeit einer akademischen Bildung.

Der Anspruch einer universalen und im Wortsinne universitären Bildung darf nicht aufgegeben werden. Reflexive, zweckfreie und grundlagentheoretische Forschung bildet die Grundlage der modernen Zivilisation, sie läuft einem legitimen Verwertungsanspruch nicht zuwider, sondern eröffnet erst den Raum für funktionale und verantwortungsbewusste Anwendungen.

§ 2. Wir fordern die Abschaffung der modularisierten Studiengänge BA/MA! Die Modularisierung hat zu einer Verschulung der Hochschulbildung geführt, die kaum Spielraum für ein sachinteressengeleitetes Studium lässt. Die BA/MA-Studiengänge überfordern durch Quantität und unterfordern in der Qualität, indem sie vor allem auf Kompetenzen zielen und die notwendige Reflexion verunmöglichen. Bildung lässt sich nicht modularisieren, sondern geschieht als individuell zu erarbeitende Sinngestalt. Die versprochene Berufsqualifizierung wird faktisch nicht eingelöst, eine wissenschaftliche Bildung unter dem Maßstab der Fachsystematik findet ebensowenig statt.

Es geht also nicht um eine Optimierung der Studiengänge, sondern um deren Abschaffung. Mit sofortiger Wirkung müssen die Studierenden zunächst in die alten Diplom-/Magister- und Staatsexamensstudiengänge überführt werden – und das in unbürokratischen Anerkennungsver­fahren. Die formale und inhaltliche Umgestaltung der Studiengänge ist hiermit nicht aufgekündigt. Eine solche Umgestaltung muss aber in demokratischer Weise und unter Beteiligung von Studierenden, Lehrenden und anderen Verantwortlichen erfolgen.

§ 3. Wir fordern die Redemokratisierung der Hochschule! Mit der Schaffung der Akkreditierungsagenturen und des sie akkreditierenden Akkreditierungsrats haben neben wenigen Lehrenden und Studierenden weitgehend anonyme „Vertreter aus der Berufspraxis“ Entscheidungshoheit über die Studienverläufe von rund zwei Millionen Studenten in Deutschland übernommen. Durch Einrichtung des meist aus hochschulexternen Personen sich konstituierenden Hochschulrats ist der Universitätssenat als Legislative faktisch entmachtet. Hochschulratssitzungen finden zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dekanate etablieren zunehmend Top-Down-Strukturen. Die akademischen Akteure werden in ihrer Souveränität beschnitten. Immer mehr Forschungs- und Qualifikationsarbeiten entstehen im Auftrag von Politik und Wirtschaft, um möglichen Interventionen vermeintliche wissenschaftliche Begründungen vorauszuschicken und so Entscheidungen zu legitimieren. Faktisch stehen so Forschungsresultate schon vor Forschungsbeginn fest. Themen und Methoden werden dadurch der Hoheit der Forschenden entzogen.

Um Freiheit der Forschung nicht durch wissenschaftsexterne Partikularinteressen zu pervertieren, haben Wissenschaftler allein Gestaltungen innerhalb der Wissenschafts-institutionen zu legitimieren, zu bewirken und zu verantworten. Daher müssen Entscheidungsprozesse innerhalb der Universität der universitätsöffentlichen Kontrolle so zugänglich gemacht werden, dass sie auf ihren Sinn und Zweck befragbar sein können. Eine solche Reflexions- und Kommunikationskultur fußt prinzipiell auf Partizipation, Dialog und Argumentation und berücksichtigt auch Minder­heiten­po­sitionen. Polizeigewalt gegen solche, die mit guten Argumenten den Dialog suchen, darf es nicht geben!

Demokratie ermöglicht die Partizipation eines jeden an Gestaltungsprozessen, die das Gemeinsame betreffen. Die Hochschule stellt ein Fundament einer solchen Gesellschaft dar. Akkreditierungsmaschinerie, die Institution des Hochschulrats und die Top-Down-Strukturen in den Fakultäten entdemokratisieren die Universität. Deshalb müssen sie abgeschafft werden.

§ 4. Wir fordern die Abschaffung der Studiengebühren! Studiengebühren sind sozial ungerecht. Wer durch Jobs die Gebühren erwirtschaften muss, studiert schlechter. Wer aufgrund seiner sozialen Position einen Kredit aufnehmen muss, zahlt effektiv mehr als die Bessergestellten. Studiengebühren forcieren zudem die Prekarisierung der Lehrenden und senken die Qualität des Studiums, weil sie nicht für Strukturbildung (unbefristete Stellen) genutzt werden dürfen. Studiengebühren müssen deshalb abgeschafft werden und in gleicher Höhe durch Landesmittel ersetzt werden.

§ 5. Wir fordern das Ende der Dequalifikation und Prekarisierung der Lehrenden! Die Situation der Lehrenden hat sich im Zuge des Bologna-Prozesses verschlechtert. Hohe Lehrdeputate und Stellenbefristung erschweren die Qualifikation und schaffen eine prekäre Situation für wissenschaftlichen Nachwuchs. Dieser Mangel wird durch sog. Juniorprofessuren und die verstärkte Tendenz zur kumulativen Dissertation und Habilitation nicht ausgeglichen, sondern weiter verschärft.

Dies treibt zum einen das Auseinanderdriften von Forschung und Lehre voran, zum anderen trägt es zum „Flickenteppich-Charakter“ des Studiums bei, da nicht-hauptamtlich Lehrende in befristeten Beschäftigungsverhältnissen häufig schon verschwunden sind, wenn Studierende zu den bei ihnen erarbeiteten Themen geprüft werden wollen. So müssen hauptamtliche Prüfer Stoff prüfen, den sie selbst nicht gelehrt haben.

Statt weiterer Dequalifikation und Prekarisierung der Lehrenden sind demgemäß Maßnahmen zur Beförderung der Einheit von Forschung und Lehre sowie die Wiederbelebung des Gedankens einer Denk- und Forschungsgemeinschaft von Studierenden und Lehrenden unbedingt notwendig.

§ 6. Wir fordern, dass sich die Entscheidungsträger in Rektorat und Dekanaten Ihrer Verantwortung stellen, indem sie den Dialog mit Kritikern und Betroffenen suchen und entsprechende Korrekturen vornehmen! Der Eingriff in die akademische Kultur, der im Namen der sog. Reformen vorgenommen wurde, ist beispiellos in seiner Radikalität und in seinen Auswirkungen problematisch für die jetzige und die nachfolgenden Generationen der Lehrenden und Studierenden. Die Transformation der Hochschule vollzieht nichts weniger als die Auflösung der aufklärerisch-emanzipatorischen Bildungskultur mit einem unabsehbaren wissenschaftlichen, kulturellen und volkwirtschaftlichen Schaden für die ganze Gesellschaft. Eine Verschiebung der Verantwortung durch den Hinweis auf Zuständigkeiten (Rektorat, Land, Bund, EU) ist nicht zu akzeptieren.

Alle an Universität Beteiligten haben das Recht und die Pflicht, sich in verantwortungsvoller – das heißt: sach- statt partikularinteressengeleiteter – Weise an der inneren Erneuerung der Universität zu beteiligen.

§ 7. Schließlich fordern wir die Verbriefung tatsächlicher akademischer Freiheit in Forschung, Lehre und Studium und ein Bekenntnis der Universität zu ihrem Bildungsauftrag! Die ökonomistische Verkürzung des Studiums nach Maßgabe vermeintlicher Arbeitsmarkter­forder­nisse dient lediglich Partikularinteressen. Bildung dagegen dient immer dem gesell­schaftlichen Allgemeinwohl. Die Universität realisiert diese Aufgabe nur in Freiheit: Sie darf weder von den Verwaltenden, noch von Lehrenden und Studierenden als Dienstleistungsbetrieb verstanden werden. Freie Forschung ohne Drittmittelhatz und Verwertbarkeitsdoktrin ist die Voraussetzung für Erkenntniszuwachs und Innovation! Umfassend gebildete Studierende sind in jedem Beruf erfolgreich und werden zu verantwortungsbewussten Gestaltern von Kultur und Gesellschaft.