Forderungen Landesebene

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche
  • die Studiengebühren verhindern
    • Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP steht, dass Studiengebühren nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Im gleichen Absatz steht, dass Langzeitstudiengebühren ermöglicht werden sollen. Im Satz drei steht, dass die Autonomie der Hochschulen gestärkt werden soll.
    • Im Klartext heißt das, dass die Erhebung von Studiengebühren den Hochschulen überlassen wird und dass Studenten die über der Regelstudienzeit liegen, Gebühren bezahlen sollen.
    • In kaum einem Studiengang deckt sich die Durchschnittsstudiendauer mit der Regelstudienzeit.
    • Sollten die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, wird mindestens jeder zweite Student Gebühren zahlen müssen.
    • Davon abgesehen, ist diese Vorgehensweise unsozial: Vor allem bei Studierenden mit Kind und Studierenden die arbeiten – Studierende die finanziell bereits schlechter stehen – tritt eine Überschreitung der Regelstudienzeit häufiger auf.
    • Eine klare Stellungsnahme ist notwendig, wie die Rahmenbedingungen aussehen werden.


  • Studiendauer für den Bachelor flexibel gestalten
    • Die Regelstudienzeit eines Bachelorstudienganges ist nach den Beschlüssen der Bolognareform nicht auf 6 Semester beschränkt.
    • In Studiengängen, in denen 6 Semester nicht ausreichen, muss es zur Voraussetzung werden, die Regelstudienzeit auf 7, 8 oder 9 Semester festzulegen.


  • Akkreditierung von Studiengängen bevor Immatrikuliert wird
    • Studierende müssen die Gewissheit haben, dass ein angefangenes Studium auch abgeschlossen werden kann.
    • Der Abschluss Bachelor wird in Deutschland noch immer zögerlich von der Wirtschaft anerkannt. Eine sichere Akkreditierung stärkt den Abschluss.
  • Als Alternative ist - nach dem Vorbild der Fakultät Elektrotechnik - zu erwägen, das Diplom in den Ingenieurs- und Naturwissenschaften als parallelen Abschluss zu erhalten
    • Die Lehrinhalte sind identisch.
    • Das deutsche Diplom ist ein weltweit anerkannter Abschluss.
    • Beim Univsersitätswechsel findet auch bei einheitlichem Bachelor ein Anerkennungsverfahren für bereits abgelegte Prüfungsleistungen statt.
    • Staatsexamen für Lehrämter, Medizin und Jura ebenfalls erhalten.


  • Teilzeitstudierbarkeit ermöglichen
    • Folgenden Studierenden ist ein Vollzeitstudium nicht oder nur unter hoher Belastung möglich
      • Studierende mit Kind
      • chronisch kranke Studierende
      • politisch engagierte Studierende
      • kulturell engagierte Studierende
      • sozial engagierte Studierende
      • arbeitende Studierende
    • Ein erster Schritt: Gasthörern ermöglichen, Prüfungen abzulegen
    • keine Langzeitstudiengebühren einführen
    • vereinfachte Zulassung von Menschen ohne Hochschulreife
      • Brückenkurse
    • Raum für freiwillige Kurse ermöglichen


  • Studentische Mitbestimmung massiv verbessern
    • Nach neuem Hochschulgesetz sitzen im (erweiterten) Senat max. 20% Studierende. Als größte Gruppe an der Hochschule ist das nicht tragbar.
    • Dem Hochschulrat als zu kleinem und zu unifremdem Gremium Kompetenzen zu entziehen.
  • Finanzierung der Hochschule verbessern.
    • Das Betreuungsverhältnis verbessern.
    • Jedem immatrikulierten Studenten einen Sitzplatz in seinen Veranstaltungen zusichern.